Kreistag 14. Juni 2023: Sachstandsbericht Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz, Antrag der LINKEN zu Änderungen der Schülerbeförderungssatzung und Rekommunalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Görlitz

Sachstandsbericht Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz

Auf Beschluss des Kreistages informiert Landrat Dr. Meyer nun in jedem Kreistag über den aktuellen Stand zur Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz. In diesem führte er aus, dass es Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben hat und weitere geben wird. Dabei spielt die Erreichbarkeit der Patienten eine wichtige Rolle, dazu wird eine Analyse erstellt. Weiterhin soll ein „Zielbild“ abgestimmt werden, dieses unter Beibehaltung der Notfallstruktur.

Bernd Jähne, Kreisrat der LINKEN, bat den Landrat, Gesundheitsminister Lauterbach in den Kreistag einzuladen, damit dieser die Auswirkungen seiner Reformen in der Praxis sieht. Dies überzeugte den Landrat wie auch die Mehrheit der Kreistagsmitglieder nicht. Jedoch betonte Landrat Dr. Meyer, dass die Forderungen des Landkreises noch deutlich an den Bund – und damit an den Gesundheitsminister adressiert werden müssen. Dazu wünscht er sich die Unterstützung des Kreistages.

Antrag der LINKEN zu Änderungen der Schülerbeförderungssatzung

Im Kern wollten wir mit unseren Antrag bewirken, dass der ÖPNV Bestandteil der Schülerbeförderung sein kann, jedoch nicht sein muss. Wo also kein Bus zur passenden Schulzeit fährt, müssen extra Schulbusse eingesetzt werden. Dadurch verringern sich auch die Wartezeiten für die Schülerschaft.

Petra Ebert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN und selbst Lehrerin, begründete den Antrag mit nachfolgenden Worten:

Sehr geehrter Herr Landrat, Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben den Antrag der Linksfraktion gelesen. Mit diesem Antrag wollen wir die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises ändern.

Konkret soll der Aufgabenträger UNTER EINBEZIHEUNG des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV) den Schülerverkehr organisieren. Und dies ist deutlich etwas anderes, als wenn der Schülerverkehr GRUNDSÄTZLICH im Rahmen des ÖPNV bzw. SPNV organisiert wird. Wenn im Rahmen des Busverkehrs keine sinnvolle Anbindung – und ja ich betone, sinnvolle Anbindung bei welcher die Kinder nicht extrem viel Zeit warten müssen – dann muss eben ein extra Schulbus fahren.

Und daher ist auch der Passus „Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittelabzustimmen. Dabei ist entsprechend der Ankunftszeiten der Beförderungsmittelein zwischen den einzelnen Schulen gestaffelter Schulbeginn durchzusetzen, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.“ ersatzlos zu streichen.

Dazu formulierte der Kreiselternrat: Die Beförderung wie auch der Unterrichtsbeginn der Schülerinnen und Schüler, besonders im ländlichen Raum, muss sich mehr an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Die Zeit zur und von der Schule sind durch das Landratsamt über den Fahrplan gesetzt worden. An zu langen Warte- und Fahrzeiten gilt es nun zu arbeiten.

Jedem muss bewusst sein: Wir stehlen mit langen Wartezeiten unseren Kindern Lebenszeit.

Und deswegen eben auch verkürzte Wartezeiten, welche wir beantragen:

(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerlinienbussen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort (der nach § 1 Abs. 5 geltenden nächstgelegenen Schule) in der Regel innerhalb von 30 Minuten vor Schulanfang oder nach Schulschluss erfolgt. Bei Schülern berufsbildender Schulen und der Gymnasien ab Klasse 11 ist eine längere Wartezeit (zuzüglich jeweils 15 Minuten zu den Zeiten nach Satz 1) zumutbar.

Und wo liegt die Grundlage der Misere? Bereits im Jahr 2014 wurde im Sächsischen Landtag durch DIE LINKE diese deutlich benannt: Die Schulschließungspolitik der Staatsregierung unter Verantwortung der CDU hat dazu geführt, dass 1226 Schulen seit dem Schuljahr 1992/93 ihren Betrieb einstellen mussten. Das sind fast genauso viele Schulen, wie heute noch bestehen, nämlich 1365. Vor 20 Jahren gab es im Freistaat Sachsen noch knapp doppelt so viele. Binnen zwei Jahrzehnten hat es die Staatsregierung also fertig gebracht fast die Hälfte aller einmal bestehenden Schulen in Sachsen zu schließen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler. Schulwege werden länger und länger.

Und das bedeutet logischerweise für den Landkreis Görlitz: Schülerinnen- und Schülerbeförderung im ländlichen Raum ist so zu planen und zu gestalten, dass bei Warte- und Fahrtzeiten der Schülerinnen und Schüler von der Schule zum Wohnort 30 Minuten möglichst nicht überschritten werden.

Selbstverständlich auch unsere Forderung: Für alle nach Schulgesetz unter die Schulpflicht fallenden Schuljahrgänge sollen keine Elternbeiträge erhoben werden. Das gilt in erster Linie für die Grundschuljahrgänge. Für die allgemeinbildenden Schulen aller Stufen ist zu gewährleisten, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die Schule ihrer Wahl aufsuchen können. Mittelfristig muss die Schülerinnen- und Schülerbeförderung für alle Schularten kostenfrei sein. Das Land Sachsen ist für die Ausfinanzierung der Schülerinnen- und Schülerbeförderung allein verantwortlich.

Kurzum: Stimmen Sie den Antrag zu, für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Görlitz, für mehr Lebensqualität unserer Jüngsten.

Der Antrag wurde durch die anderen Fraktionen abgelehnt.

Rekommunalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Görlitz

ÖPNV ist Daseinsvorsorge. Diese gehört in die öffentliche Hand!

Zum Beschluss des Kreistages die Rekommunalisierung des ÖPNV zu prüfen, erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag Görlitz Mirko Schultze:

Die richtige Einsicht. Leider zu spät. Seit Jahren fordern wir als LINKE die Rekommunalisierung der Daseinsvorsorge, so auch des ÖPNV. Wir wollen nicht, dass Gewinne an die Betreiberfirma abfließen. Gewinne sollen im Unternehmen verbleiben und bestenfalls in der Zukunft einen kostenfreien ÖPNV ermöglichen.

Wir danken der Fraktion der Freien Wähler, dass sie den Antrag eingebracht haben und damit einer erneuten Diskussion im Kreistag ermöglichten. Die mehrheitliche Beschlussfassung zeigt, dass unsere langjährige Forderung richtig war. Wäre unsere Forderung nicht aus Marktgläubigkeit oder Parteizugehörigkeit abgelehnt, sondern ernsthaft diskutiert worden, hätte man vielleicht das jetzige Chaos abwenden können. Manchmal muss es aber erst weh tun, bevor man handelt.

Wir wollen aber nicht warten bis in 10 Jahren die Verträge neu verhandelt werden. Daher beantragten wir mittels eines Änderungsantrages prüfen zu lassen, welche Auswirkung eine vorzeitige Vertragsbeendigung hat. Leider fanden wir damit keine Mehrheit, sind aber dennoch davon überzeugt, dass jeder Tag, den wir zeitiger aus dem Vertrag aussteigen, besser für den ÖPNV im Landkreis ist. Wir werden an dem Thema als LINKE dranbleiben.

 

Gemeinsam mit Ihnen für Sie und unseren Landkreis.

Gern Sie wir für Ihre Anliegen da, sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns.

DIE LINKE im Kreistag Görlitz – Ihre soziale Alternative!

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