Antrag Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Schülerbeförderungssatzung:

  • 1(7) Alt:

(7) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV).

Neu:

(7) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr unter Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV).

 

  • 10 (1) Alt:

Zumutbare Wartezeiten

(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerlinienbussen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort (der nach § 1 Abs. 5 geltenden nächstgelegenen Schule) in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Schulanfang oder nach Schulschluss erfolgt. Bei Schülern berufsbildender Schulen und der Gymnasien ab Klasse 11 ist eine längere Wartezeit (zuzüglich jeweils 30 Minuten zu den Zeiten nach Satz 1) zumutbar.

Neu:

Zumutbare Wartezeiten

(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerlinienbussen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort (der nach § 1 Abs. 5 geltenden nächstgelegenen Schule) in der Regel innerhalb von 30 Minuten vor Schulanfang oder nach Schulschluss erfolgt. Bei Schülern berufsbildender Schulen und der Gymnasien ab Klasse 11 ist eine längere Wartezeit (zuzüglich jeweils 15 Minuten zu den Zeiten nach Satz 1) zumutbar.

  • 10 (3) Alt:

(3) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittelabzustimmen. Dabei ist entsprechend der Ankunftszeiten der Beförderungsmittelein zwischen den einzelnen Schulen gestaffelter Schulbeginn durchzusetzen, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.

Neu – der Passus wird ersatzlos gestrichen:

(3) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittel abzustimmen. Dabei ist entsprechend der Ankunftszeiten der Beförderungsmittel ein zwischen den einzelnen Schulen gestaffelter Schulbeginn durchzusetzen, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.

Der Antrag wurde im Kreistag am 14.06.2023 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.