Bürgerfragestunde

Antrag auf Aufnahme einer Bürgerfragestunde in die Tagesordnung Begründung: Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen können der Kreistag und seine Ausschüsse betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit die Anhörung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Kreistag kann die Redezeit und die Dauer der Anhörung begrenzen. Der Antrag wurde im Sonderkeistag am 15.11.2023 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.