Förderrichtlinie Schulsozialarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat, hiermit leite ich eine Anfrage von Frau Cordts weiter.   Sehr geehrter Herr Landrat Lange, gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten. Welche sächsischen Förderrichtlinien will der Landkreis …
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