Anfrage zur Förderrichtlinie Schulsozialarbeit

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit leite ich eine Anfrage von Frau Cordts weiter.

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

  1. Welche sächsischen Förderrichtlinien will der Landkreis im Zusammenhang mit dem Beschluss  Nr.: 120/2020 in welcher Höhe für das Jahr 2021 abrufen? Bitte Aufschlüsselung der Beträge nach Förderrichtlinie.
  2. Welche weiteren Förderrichtlinien wird der Landkreis im Zusammenhang mit Beschluss Nr.: 120/2020 abrufen und in welcher Höhe?
  3. In welcher Höhe hat der Landkreis in der Vergangenheit die unter 1. benannten Förderrichtlinien vom Freistaat abgerufen?

Bitte vollumfängliche Aufzählung aller integrierten Förderrichtlinien in zusammenhängender Darstellung mit den jeweiligen abgerufenen Beträgen in € seit 2014.

Vielen Dank

Katrin Cordts
Kreisrätin der LINKEN

Antwort Förderrichtlinie SchulsozialarbeitPDF-Datei (379,82 KB)