Brandverhütungsschauen

Sehr geehrter Herr Landrat, gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.   Wie viele Gemeinden des Landkreises führen noch selbstständig durch welche Person Brandverhütungsschauen durch? …
weiterlesen "01.05.2023 Anfrage Thema: Brandverhütungsschauen gemäß § 22 Absatz 2 Sächs.BRKG"