01.05.2023 Anfrage Thema: Brandverhütungsschauen gemäß § 22 Absatz 2 Sächs.BRKG

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer
Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die
binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie
nachfolgende Fragen zu beantworten.

  1.   Wie viele Gemeinden des Landkreises führen noch selbstständig durch welche Person
    Brandverhütungsschauen durch?
  2. Welche Gemeinden haben diese Aufgabe aus welchen Gründen an den Landkreis abgegeben?
  3. Welche Gemeinden erledigen diese Aufgabe in Kooperation mit anderen Gemeinden durch welche
    Person?
  4.  Ist gar die flächendeckende Erfüllung dieser Aufgabe im Landkreis und dessen Gemeinden derzeit
    nur schwer realisierbar? Falls ja, aus welchen Gründen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hentschel-Thöricht
Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz

230524 Antwort des Landrates auf Anfrage BrandverhütungsschauenPDF-Datei (892,43 KB)