Kreistag 18. Oktober 2023: Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz, Unterbringungskonzeption Asylsuchende im Landkreis Görlitz, die Schülerbeförderungssatzung und die Waldbühne Jonsdorf

Schülerbeförderungssatzung – Mobilitätsbeirat soll sich zuerst damit befassen

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Kreistag Görlitz Mirko Schultze die Absetzung des Punktes „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungssatzung). Der beschlossenen, noch zu bildende Mobilitätsbeirat hat sich mit dieser Satzung noch nicht befassen können. Auch die geplante Gültigkeit ab dem Schuljahr 2024 / 25 bietet noch genügen Zeit, dass sich dieses Gremium damit befassen kann.

Mit 22 Ja, 39 Nein – Stimmen, diese hauptsächlich aus der CDU Fraktion, wurde der Antrag der LINKEN abgelehnt. Die mit Lippenbekenntnissen gelobte Bürgerbeteiligung wurde wieder einmal mit Füßen getreten.

Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz

Treffen stellt die Sächsische Zeitung in ihrem Artikel „Kreis-Kliniken stecken tief in roten Zahlen Das Defizit der drei Häuser in Zittau, Ebersbach und Weißwasser wird in diesem Jahr erheblich ausfallen. Der Kreis sieht keine Alternative zu Veränderungen“ die Lage dar.

Zu der geplanten Neustrukturierung Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz sprach für die Fraktion unser Mitglied um Ausschuss Gesundheit und Soziales Jens Hentschel-Thöricht:

Zu Beginn ein ehrliches und hochachtungsvolles DANKE für dieses Konzept. Erstmals haben wir konkrete Zahlen, Wegebeziehungen und Erläuterungen, welche uns als Nichtfachleute – Sie Frau Holtzsch natürlich ausgenommen – einen Einblick in die Materie mit den damit verbundenen Schwierigkeiten geben. Wir wissen, dass dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen werden muss und dass dies ein Versuch ist, die flächendeckende Gesundheitsversorgung zu erhalten.

Über allem schwebt die geplante Krankenhausreform von Lauterbach und die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation der Kliniken. das ist bundesweit so und kein ausgemachtes Problem im Landkreis Görlitz. Niemand kann bisher seriös einschätzen welche (Struktur)Vorgaben konkret für einzelne Fachabteilungen gemacht werden, die unmittelbar auf die Betriebserlaubnis Einfluss nehmen. Zum Beispiel ist unklar, wie viele Geburten im Jahr erbracht werden müssen, um eine Geburtsabteilung betreiben zu dürfen.

Fakt ist nur, die Kliniken werden bundesweit gerade am langen Arm der Bundespolitik ausgehungert, da Lauterbach nicht bereit ist finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um Kliniken erstmal bis zur Reform zu bringen. Die Reduzierung der Krankenhäuser ist das (ausgegebene) Ziel. Die Insolvenzen bundesweit nehmen zu.

Deshalb finden gerade überall Überlegungen von Gesellschaftern, Klinikbetreiber usw. statt, um eine medizinische Versorgung und Krankenhausstandorte zu erhalten.

Die grundsätzlichen Überlegungen in diesem Konzept sind insofern nachvollziehbar und so falsch nicht. Ziel von uns Allen muss es doch sein:

  1.  den kommunalen Klinikverbund in öffentlicher Hand zu erhalten
  2.  an allen bisherigen Klinikstandorten medizinische Leistungen für die sich demographisch verändernde Bevölkerung vorzuhalten
  3. Kliniken auch für die ambulante Versorgung zu öffnen, da gerade im ländlichen Raum niedergelassene Ärzte fehlen
  4. eine hochwertige wohnortnahe Akutversorgung / Notfallmedizin vorzuhalten.

Natürlich beinhaltet jedes Konzept auch Schwachstellen und somit Gefahren für die Umsetzung.

  1. a) die Konzentration der stationären Abteilungen am Standort Zittau und die damit verbundene Schließung der stationären Versorgung von Chirurgie und Geburtshilfe am Standort Ebersbach.

Hier sehen wir eine mögliche Gefahr ist, dass unser Personal den Standortwechseln nicht mitmachen wird und sie sich vor Ort in Ebersbach eine Arbeitsalternative suchen. Das Pflegepersonal wird aktuell händeringend überall gesucht. Auf jeden Fall empfiehlt sich den Betriebsrat rechtzeitig mit einzubinden um etwaige Sozialpläne zum Nachteilsausgleich, wie Fahrtkostenpauschalen, Umzugshilfen etc. auszuhandeln. Das im Übrigen könnte eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sein, welche wir mit unseren 2. Änderungsantrag zur Abstimmung stellen.

  1. b) Aufbau eines ambulanten OP-Zentrums am Standort Ebersbach.

Der Katalog für ambulantes Operieren ist /  wird massiv erweitert. Viele bisher stationär erbrachten operativen Leistungen werden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Doch auch die Bezahlung der ambulanten OP´s liegt meist unter den eigentlichen Bedarfen der Kliniken. Von daher empfiehlt es sich eine genauere wirtschaftliche Betrachtung der Pläne zum AOP vorzunehmen.

  1. c) Neuaufteilung / Konzentration der inneren Medizin auf die beiden Standorte Ebersbach und Zittau das ist eine gute Idee. Wir empfehlen an beiden Standorten auch tagesklinische Angebote zu schaffen.
  2. d) Schließung Notfallmedizin am Standort Ebersbach und Konzentration am Standort Zittau –

Eine flächendeckende Notfallversorgung ist aber existentiell. Das bestimmte Leistungen, wie Stroke Unit (für Schlaganfallpatienten) und Linksherzkatheter (für Herzinfarkte) konzentriert und nicht überall vorgehalten werden können, ist jedenfalls nicht unlogisch. Ob am Standort Ebersbach aber nicht auch eine Notfallambulanz (Basisnotfallversorgung Stufe 1 lt. gemeinsamen Bundesausschuss), mit Telemedizinischen Angeboten und einer angeschlossenen Überwachungsabteilung sinnvoll wäre, ist zu überlegen. Die Integration von Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung in den Strukturen der Notfallambulanzen ist wünschenswert.

Abschließend noch ein Hinweis. Die geplante Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft in unserem Landkreis, wird nicht zum Nulltarif zu haben sein und nicht unwesentliche Investitionskosten für Umbau / Ausbau der Gebäude und Anschaffung von medizinischen Geräten nach sich ziehen. Hier stellt sich daher die Frage, ob und von wem diese Investitionskosten getragen werden.

Für unsere Fraktion brachten wir zwei Änderungsanträge ein:

1 Änderungsantrag

Der Kreistag beschließt:

An den vorliegenden Beschlussvorschlag wird eingefügt:

Der Landkreis Görlitz als Gesellschafter seiner Krankenhäuser begrüßt die Reformbestrebungen des Bundes das Fallpauschen-System „zurückzufahren“ und nun ergänzende Vorhaltefinanzierungsregelungen einzuführen.

Begründung:

Gesundheitsversorgung muss rund um die Uhr und für alle Bevölkerungsgruppen vorgehalten werden. Bund und Länder müssen sowohl die erbrachten und bedarfsnotwendigen Leistungen als auch deren Vorhaltung angemessen finanzieren.

Der Osten hat bereits eine schmerzhafte Krankenhausreform hinter sich. 1990 gab es in Sachsen 125 Krankenhäuser, nur 78 Standorte sind übrig. Es ist falsch, Krankenhäuser in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu zwingen. So können Konzerne mit Krankheit Geld verdienen und andererseits wächst die Insolvenzgefahr. Wir wollen betriebswirtschaftliche Einflüsse abschaffen und bundeseinheitliche Qualitätskriterien festlegen.

Der Landkreis Görlitz wird in der Ausgestaltung dieses Grundsatzes sich in verschiedenen Expertengruppen der Krankenhausreform auf Landesebene aktiv beteiligen.

Der Antrag wurde mit 19 Ja und 35 Nein-Stimmen abgelehnt.

2 Änderungsantrag

Der Kreistag beschließt:

An den vorliegenden Beschlussvorschlag wird eingefügt:

Damit die medizinstrategische Neuausrichtung der Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH und Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH gelingt, verbessert die Geschäftsführung zusammen mit dem Aufsichtsrat und den Vertreterinnen der Belegschaft die Arbeitsbedingungen. Darüber ist einmal im Jahr dem Kreistag Bericht zu erstatten.

Begründung:

Aus dem „Zwischenbericht über die Arbeitsergebnisse der Facharbeitsgruppe der Krankenkassen und deren Verbände, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Geschäftsführung der Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH (KOB) und des Landkreises Görlitz zu notwendigen Transformationsprozessen der KOB in Ausführung des Kreistagsbeschlusses Nr. 187/2022 vom 14. Dezember 2022“

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Dem Beschluss des Kreistags vom 14. Dezember 2022 folgend, soll an den Standorten der KOB eine strukturelle Neuausrichtung für die Standorte Ebersbach-Neugersdorf und Zittau umgesetzt werden: Aus Gründen von − fehlender Personalkapazitäten bei Vorgaben zu Mindestbesetzungen (steigende Ausgaben für Honorarkräfte im ärztlichen; aber auch pflegerischen und weiteren Bereichen) ist eine Neustrukturierung der Klinikstandorte unumgänglich. Dies bestätigt die Antwort des Landrates auf eine entsprechende Anfrage:

Und dann müssen wir leider feststellen, dass das Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH und Kreiskrankenhaus Weißwasser gGmbH bei den Arbeitsbedingungen deutlich Verbesserungsbedarf im Vergleich mit anderen Kliniken in der Umgebung hat.

Wir müssen um jeden einzelnen Angestellten unserer Krankenhausgesellschaft kämpfen und diesen für uns als Arbeitgeber begeistern. Auch allein deshalb, weil von den derzeitig 800 Mitarbeitern ca. 200 über 56 Jahre alt sind. Und wenn Sie sich mal die Anzahl der Ausbildungswilligen in Pflegeberufen anschauen, die Anzahl der um Mitarbeiter konkurrierenden Arbeitgeber, dann darf unser Klinikum nicht länger „die rote Laterne im Gesundheitswesen“ anknipsen.

Konkreter, wir als Gesellschafter sollten jährliche Gehaltssteigerungen von mindestens 5 Prozent nicht nur wie bisher einplanen, sondern diese auch letztendlich umsetzen – leider in 2023 nicht geschehen.

Wir sollten den Zusatzurlaub Nachtarbeit, Schicht- und Wechselschichtarbeit auf maximal 10 Arbeitstage erhöhen. Und als Gesellschafter sollten wir auch die Samstagsarbeit in der Zeit von 13 bis 21 Uhr mit 20 Prozent Zuschlag wertschätzen. Letztendlich gilt es auch Sozialpläne zum Nachteilsausgleich, wie Fahrtkostenpauschalen und Umzugshilfen zu erarbeiten. Das soll unsere Aufgabe als Gesellschafter zusammen mit dem Aufsichtsrat und Vertreterinnen der Belegschaft sein.

Der Antrag wurde mit 11 Ja und 40 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde letztendlich unverändert  mit 43 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen – hauptsächlich von der AfD – angenommen.

Unterbringungskonzeption Asylsuchende im Landkreis Görlitz

Die Landkreisverwaltung hat ein Konzept zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylsuchenden und Migranten vorgelegt. Als LINKE im Kreistag halten wir dieses für einen deutlichen Fortschritt, da unter anderem die Unterzubringenden nach Einwohnerzahl in den einzelnen Planungsräumen (Altkreise) verteilt werden. Ebenfalls wurden Kriterien für Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen und soziale Standards definiert. Notwendig wird dies, da wir wahrscheinlich bis Jahresende 2.000 Schutzsuchende im Landkreis unterbringen.

In seine Rede macht unser Fraktionsvorsitzender Mirko Schultze deutlich, dass es Aufgabe der Politik sein muss, legale Einreisemöglichkeiten zu schaffen, dass Asylsuchende arbeiten dürfen, dass eine humane Flüchtlingspolitik tatsächlich stattfindet. Dies kann und darf nicht bedeuten, dass um Europa eine Mauer gebaut wird.

Mirko Schultze brachte für uns LINKE diesen Änderungsantrag in die Debatte ein:

Der Kreistag beschließt:

  1. Im Konzept wird auf Seite 22 unter „Standortkriterien soziale Anforderungen“ eingefügt:

Die soziale Betreuung durch unabhängige, freie Träger wird gewährleistet. Für die GU beträgt der Betreuungsschlüssel 1 Sozialarbeiter auf 50 Betreute.
Für dezentral lebenden Menschen im Asylverfahren wird eine dezentrale soziale Betreuung ermöglicht. Dies erfolgt durch aufsuchende Sozialarbeit.

Begründung:
Von der LIGA der Wohlfahrtsverbände und der LAG Flüchtlingssozialarbeit wird ein Betreuungsschlüssel von 1:50 in den GU empfohlen. Es kann einem Landkreis nur nützen, wenn er geschultes, erfahrenes und kritisches Personal für diese Aufgabe hat.

Unser Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen und 50 Nein-Stimmen abgelehnt. Leider lehnten auch die Kreistagsmitglieder der Fraktion Bündnisgrüne/KJIK, SPD den Antrag ab beziehungsweise enthielten sich.

Das Konzept wurde mit den Stimmen der LINKEN mit 37 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen angenommen.

Schülerbeförderungssatzung

Heinz Pingel brachte für unsere Fraktion entsprechende Anträge ein:

Der Kreistag beschließt folgende Änderungen der Schülerbeförderungssatzung:

  • 1(8) Alt:

(8) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV).

Neu:

(7) Der Aufgabenträger organisiert den Schülerverkehr unter Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. des schienengebundenen Nahverkehrs (SPNV).

  • 11 (1) Alt:

Zumutbare Wartezeiten

(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerlinienbussen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort (der nach § 1 Abs. 5 geltenden nächstgelegenen Schule) in der Regel innerhalb von 45 Minuten vor Schulanfang oder nach Schulschluss erfolgt. Bei Schülern berufsbildender Schulen und der Gymnasien ab Klasse 11 ist eine längere Wartezeit (zuzüglich jeweils 30 Minuten zu den Zeiten nach Satz 1) zumutbar.

Neu:

Zumutbare Wartezeiten

(1) Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Schülerlinienbussen ist zumutbar, wenn die Ankunft oder Abfahrt am Schulort (der nach § 1 Abs. 5 geltenden nächstgelegenen Schule) in der Regel innerhalb von 30 Minuten vor Schulanfang oder nach Schulschluss erfolgt. Bei Schülern berufsbildender Schulen und der Gymnasien ab Klasse 11 ist eine längere Wartezeit (zuzüglich jeweils 15 Minuten zu den Zeiten nach Satz 1) zumutbar.

  • 10 (4) Alt:

(4) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittel abzustimmen. Dabei ist entsprechend der Ankunftszeiten der Beförderungsmittelein zwischen den einzelnen Schulen gestaffelter Schulbeginn durchzusetzen, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.

Neu – der Passus wird ersatzlos gestrichen:

(3) Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrplänen öffentlicher Verkehrsmittel abzustimmen. Dabei ist entsprechend der Ankunftszeiten der Beförderungsmittel ein zwischen den einzelnen Schulen gestaffelter Schulbeginn durchzusetzen, damit Verkehrsspitzen vermieden werden.

Unsere Anträge wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nun müssen Schulkinder weiter bis zu 45 Minuten auf den Bus warten, der Busfahrplan diktiert den Schulplan und Schulbildung ist durch die Schülerbeförderungskosten auch nicht kostenfrei.

Die Satzung wurde mit deutlicher Mehrheit, gegen die Stimmen der LINKEN, beschlossen.

Waldbühne Jonsdorf

Die Spielstätte soll ganzjährig genutzt werden können. Für eine entsprechende Ertüchtigung, mithilfe der Kohleausstiegsgelder, ist es notwendig, dass der Landkreis in Erbbaupacht geht. Ziel ist es, unser Theater zu stabilisieren.

DIE LINKE im Kreistag Görlitz hat dieser Beschlussvorlage zugestimmt.

Gemeinsam mit Ihnen für Sie und unseren Landkreis.

Gern Sie wir für Ihre Anliegen da, sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns.

DIE LINKE im Kreistag Görlitz – Ihre soziale Alternative!

www.dielinke-kreistagsfraktion-goerlitz.de