Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Vorbemerkung:

Immer wieder beschreiben Gemeinden, dass sie sich neue Fahrzeuge oder Ausrüstung nicht leisten können und die Förderung durch den Freistaat nicht ausreichend ist. Auf der anderen Seite sinkt die Feuerwehrfachförderung 2023/2024.

  1. Wie hoch sind die aktuellen tatsächlichen Bedarfe der Kommunen bzgl. Fahrzeuge, PSA, Gerätehäuser u.ä. und welcher mögliche Investitionsstau ergibt sich daraus? Gemeint sind die Meldungen der einzelnen Gemeinden an den Kreis auch im Vergleich zu den Anschaffungen, welche tatsächlich in 2023 und 2024 voraussichtlich getätigt werden können?
  2. Auf welchem Wege oder welcher Form werden die tatsächliche Bedarfe, respektive Bedarfsmeldungen der Gemeinden, Ihres Landkreises an die Staatsregierung übermittelt und wie wird mit ggf. nicht realisierungsfähigen Bedarfen umgegangen?
  3. Welche Höhe an Bedarfen/Investitionen/ Förderanträgen der Gemeinden hat Ihr Landkreis für 2023 und 2024 ermittelt und wie hoch ist das dem gegenüberstehende Fördermittelvolumen des Freistaates mit dem sie für den Landkreis Görlitz rechnen?
  4. Was ist Ihre Einschätzung zur Höhe der Feuerwehrfachförderung im Doppelhaushalt 2023/2024?
  5. Wie gelingt es den Kommunen in Ihrem Landkreis sich an Sammelbeschaffungen zu beteiligen und welche Unterstützungsmöglichkeiten (Übersichten/Kontakte/Ausfüllunterstützung) erhalten Ihre Kommunen dabei? Wie häufig wurde sich bis jetzt an welchen Sammelbeschaffungen beteiligt?

Vielen Dank

Mirko Schultze
Fraktionsvorsitzender

230510 Antwort des Landrates Investitionen in FeuerwehrPDF-Datei (762,56 KB)