28.09.2022: Anfrage Strukturwandel in den sächsischen Kommunen (Braunkohlereviere)

Vorbemerkung: Sächsische Kommunen können Fördermittel im Rahmen des Strukturwandels über die Bundesförderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ und über die sächsische Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG (vormals RL StEP Revier) beantragen. Darüber hinaus gibt es Strukturwandelprojekte des Landes und des Bundes in den jeweiligen Förderregionen.

  1. Wurden vom Landkreis selbst Mittel aus dem STARK-Programm beantragt und wenn ja, in welcher Höhe, für welche Vorhaben, für wie viele Personalstellen, in welchem Zeitraum und wie ist der Bewilligungsstand; wenn nein, warum nicht? Wie und in welcher Form wird / wurde der Landkreis bei der Mittelvergabe beteiligt?
  2. Wurden vom Landkreis selbst Mittel über die RL InvKG bzw. RL StEP beantragt und wie ist der jeweilige Beantragungs- bzw. Umsetzungsstand (bitte mit Angabe der jeweiligen Antragsteller, des Projektvorhabens, des Projektzeitraums, der Projektkosten insgesamt sowie die beantragten, bewilligten und bereits ausgezahlten Fördermittel) bzw. wenn keine Fördermittel beantragt oder Anträge abgelehnt wurden, was sind die Gründe dafür?
  3. Welche Planungskosten sind bis zur Beantragung der Projekte jeweils für die Antragsteller entstanden und wie wurden bzw. werden diese finanziert?
  4. Welche Auswirkungen haben die jeweiligen Förderquoten der beantragten Projekte auf die Projektumsetzung und welche Eigenanteile werden für welche Haushaltsjahre prognostiziert und wie werden diese jeweils finanziert?
  5. Welche Erfolgsindikatoren sind mit der Bewilligung der Fördermittel jeweils verbunden und welche Folgen (z.B. Rückzahlung von Fördermitteln) sind bei Nichterreichung der Erfolgsindikatoren zu erwarten?
  6. Hat der Landkreis Kenntnis, welche Landes- und/oder Bundesprojekte zum Strukturwandel im Landkreis zu welchen Kosten, in welchem Zeitraum geplant sind und wie ist deren Umsetzungsstand? Wenn ja, informieren Sie bitte darüber.
  7. Inwiefern wurde bzw. wird der Landkreis in die Projektentwicklung der Landes- und/oder Bundesprojekte jeweils eingebunden und welches Mitspracherecht hat dieser bei der Standortwahl der Maßnahmen, insbesondere bei der aktuellen Diskussion um die Ansiedlung eines Großforschungszentrums im Revier und den geplanten Schieneninfrastrukturmaßnahmen?
  8. In welcher Form wurden die kommunalen Projekte unter Beteiligung von Bürger*innen erarbeitet bzw. welche Formen der Bürgerbeteiligung sind für die jeweiligen Projekte zu welchem Zeitpunkt geplant?

Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht

221031 Antwort des Landrates StrukturwandelPDF-Datei (1,93 MB)

221031 Anlage 01 – StrukturwandelPDF-Datei (521,17 KB)