Umgang mit zukünftigen Aktionen von „Ende Gelände“ und Verhinderung von Störung des öffentlichen Lebens

Dies war die Überschrift des AfD-Antrages. Auf den fehlerhaften „Sachbericht“ und kuriose Forderungen ging Jens Hentschel-Thöricht in seinem Redebeitrag wie folgt ein:

Aus der angeblichen Sachdarstellung:

„So musste im Land Brandenburg das Kraftwerk Jänschwalde aus Sicherheitsgründen auf ein Minimum heruntergefahren werden. Auch die Kohleförderung im gleichnamigen Tagebau musste eingestellt werden. Die Polizei ermittelt gegen die sogenannten Aktivisten wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr.“ Vom Sturm auf die Pariser Bastille am 14. Juli 1789 gibt es keine Fotos, nur zeitgenössische Stiche und Gemälde. Klar, die Fotografie war noch nicht erfunden. Vom vergleichsweise unblutigen Sturm auf das Winterpalais im damaligen Petrograd, heute Sankt Petersburg, am 6. November 1917 gibt es dann schon Fotos, zumindest vom erstürmten Gebäude selbst.

Am Vormittag des 30. November 2019, also am vergangenen Samstag, soll es nun den Versuch einer Erstürmung des Braunkohle-Kraftwerks Jänschwalde bei Cottbus gegeben haben. Diese Meldung beschäftigt seitdem die Medien. Ein Problem dabei: Es gibt von dem Versuch, fast zweihundert Jahre nach der Erfindung der Fotografie, keine Bilder. Dabei war die Kohorte der angeblich anrückenden Demonstranten in der Lausitz viel größer als das Dutzend Soldaten, die damals im russischen Petrograd unterwegs waren.

Nach Stand der Dinge liegt der Ausgangspunkt der Jänschwalder Sturm-Meldung in einem Eintrag auf dem Blog des Braunkohleunternehmens Leag vom Samstag, veröffentlicht um 9.09 Uhr: Etwa 200 Kohlegegner versuchen gewaltsam in das Kraftwerk Jänschwalde einzudringen, stand da plötzlich im Netz.Das ging, wie das so läuft, viral ab, wurde zum Beispiel in der Berliner Morgenpost wiedergegeben – ohne Quellenangabe. Nach einer vorläufigen Übersicht griffen an dem Tag mindestens zehn regionale und überregionale Medien den Blogeintrag in verschiedener Weise auf. Als Quelle für den Eintrag gibt die Leag nun aber nicht eigene Beobachtungen aus dem Kraftwerk an, sondern die Polizei. Unsere Informationen beruhen auf einer Meldung der Polizei von vor Ort, wonach es eine massive Annäherung der etwa 200 Demonstranten auf das Kraftwerksgelände gegeben hat, die nur durch starke Polizeipräsenz gestoppt werden konnte, erklärte ein Leag-Sprecher am Samstagabend. Wer diese polizeiliche Meldung von vor Ort an die Leag gegeben hat, darüber konnte oder wollte die Polizei Brandenburg am gleichen Tag nichts sagen. Im offiziellen Twitter-Account der Brandenburger Polizei ist am Samstag von den 200 nicht die Rede, der Sender RBB zitiert auf seinem Internetportal die Polizei zu dem Vorgang nur mit der heroischen Aussage, dass sie die Demonstranten 30 Meter vor dem Werksgelände aufgehalten habe.30 Meter vor dem Werkszaun! Und 200 Leute im Anmarsch! Und die Leag fragt den ganzen Tag nicht einmal vor Ort nach, um ihre Blognachricht zu belegen? Stand hinterm Kraftwerkszaun in Jänschwalde niemand, der mal ein Foto machen oder den man hätte anrufen können, um sich die Polizeimeldung von vor Ort bestätigen zu lassen? Der Sturm auf die Bastille und der auf das Winterpalais sind da besser dokumentiert.

Am darauffolgenden Montagmorgen räumte der Pressesprecher der Brandenburger Polizei, Torsten Herbst, im Radio zumindest ein, dass von den angeblich am Kraftwerk anstürmenden Demonstranten keine Gewalt ausgegangen sei und die Menschen vor der Polizeilinie angehalten hätten.

Leag ruderte spät zurück
Erst gegen 19 Uhr dann berichtigte, besser gesagt, rechtfertigte sich die Leag auf Twitter und zog sich dort auf gefühlte Eindrücke und die ominöse Polizeiquelle zurück. Die Demonstranten hätten den Eindruck einer Erstürmung vermittelt, so das Unternehmen, und es habe nach Aussage der Polizei eine massive Annäherung der Gruppe auf das Kraftwerksgelände gegeben, die nur durch starke Polizeipräsenz gestoppt werden konnte. Nun ja, ein Dementi sieht anders aus. Und Schuld haben bei der Leag sowieso die Demonstranten, weil die so einen, möchte man hinzufügen, grimmigen Eindruck vermittelten. So viel zu der Erstürmung und dem erzwungenen Runterfahren der Produktion und der herbei halluzinierten Gefahr durch Klimaaktivisten.

Nun konkret zum Antrag der AfD.

„1.Wir   fordern Sie auf,   in Zukunft jegliche Ermessensspielräume zu nutzen,   die Ihnen im Rahmen der Gesetzgebung zur   Verfügung stehen, um   solche Aktionen im   Landkreis zu verhindern.“

In unseren Augen sollte die Versammlungsbehörde neutral sein, dem Versammlungsrecht verpflichtet. Wenn es zweifelhafte Entscheidungen durch diese gibt, dann kann ein Gericht angerufen werden, damit diese Entscheidung überprüft und möglicherweise revidiert wird. Als LINKE machen wir dies im Freistaat öfters und bekommen in den meisten Fällen Recht.

„2. Der Kreistag Görlitz beschließt, dass jeglicher politischer und/oder religiöser Extremismus im Landkreis nicht toleriert   wird und jegliche   gewalttätige Aktion der Gruppe „Ende Gelände“ vehement verurteilt wird.“

Was bedeutet „im Landkreis nicht toleriert   wird“?

„jegliche   gewalttätige Aktion der Gruppe „Ende Gelände““ Das Hass und Gewalt abzulehnen ist, dafür braucht es keine Beschlüsse. Und warum bezieht sich dies ausdrücklich auf „Ende Gelände“? Gibt es bei der AfD möglicherweise eine Liste von unliebsamen Gruppierungen? Sicherlich einseitig betrachtet oder könnte man die Ihnen zumindest nahestehende „Identitäre Bewegung“ mit aufnehmen? Sind Sie schon wieder so weit, dass Listen von Gruppen und Menschen geführt werden, die nicht in ihr Weltbild passen?

Meine Damen und Herren,

ich hoffe, dass Sie die Intension verstehen. Gewalt und Hass hilft niemanden, ziviler Ungehorsam ist legitim und alles andere regelt kein Beschluss sondern Verstand und notfalls existierende Gesetze. Lehnen Sie diesen Antrag ab!

Der Antrag wurde deutlicher Mehrheit abgelehnt.

knappe Mehrheit des Kreistages gegen Live-Stream der Kreistagssitzung

Konkret beantragte DIE LINKE im Kreistag zwei Änderungen der Geschäftsordnung:

Ton- und Bildaufzeichnungen sind ausschließlich von den gewählten Mitgliedern des Kreistages, von Medienvertretern, von Bediensteten des Landratsamtes des Landkreises Görlitz oder von der Kreisverwaltung beauftragten Personen zulässig.
Ton- und Bildaufzeichnungen von Medienvertretern, von Bediensteten des Landratsamtes des Landkreises Görlitz oder von der Kreisverwaltung beauftragten Personen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kreistages. Bei Medienvertretern ist eine vorherige Akkreditierung im Büro des Landrates erforderlich.

Begründung:
Gerade den gewählten Mitgliedern des Kreistages sollte die Möglichkeit gegeben werden, Ton- und Bildaufzeichnungen z.B. von Reden im Kreistag anzufertigen. Dies dient der größeren Transparenz der Kommunalpolitik und kann einer Politikverdrossenheit entgegenwirken. Nicht nur junge, sondern auch immer mehr ältere Bürger des Landkreises Görlitz nutzen die Sozialen Online Netzwerke, um sich über die Geschehnisse im Landkreis zu informieren. Deshalb ist es ein Fehler, deren aktive Nutzung als Kommunikationsmittel für Kreisräte zu unterbinden
.

sowie

  • 11 Öffentliche Sitzung (neuer Punkt)

    Während der öffentlichen Sitzung sind Live-Übertragungen sowie Ton und Bildaufzeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach § 50 SächsGemO angefertigt werden, nur mit Zustimmung des Kreistages zulässig. Einzelne Mitglieder des Kreistages können der Übertragung der eigenen Person vor der Sitzung widersprechen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Übertragung bzw. Aufzeichnung zu versagen, wenn dies für den ungestörten Sitzungsverlauf erforderlich erscheint.

Begründung:
Kommunalpolitiker sollten sich um Transparenz in ihrer politischen Arbeit bemühen. Die Kreistagssitzungen sind zwar öffentlich und können besucht werden, jedoch ist dies für viele Bürgerinnen und Bürger sehr aufwändig oder evtl. körperlich auch gar nicht möglich. Deshalb beantragt die Fraktion DIE LINKE, dass Sitzungen des Kreistages in Zukunft als Live-Übertragung im Internet zu sehen sein sollen. Das ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Einblick in das kommunalpolitische Geschehen bei geringem Aufwand. Auch Menschen mit Behinderungen können somit leicht Zuschauer der Kreistagssitzung werden. Einige Städte nutzen dies bereits.

Das Medium Internet bietet der Öffentlichkeit hervorragende Bedingungen, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und ‑vertreter zu verfolgen. Ein Live-Stream kann ein Instrument sein, das es Bürgerinnen und Bürger erleichtert, das Verhalten der Fraktionen und der Kreisräte zu verfolgen und politisch zu bewerten.

Der technische Aufwand für die Übertragung einer Kreistagssitzung ist verhältnismäßig gering und vor allem preiswert. Der Mitschnitt von öffentlichen Sitzungen der Kreistagssitzung dürfte rechtlich beanstandungsfrei sein, sofern das Gremium einen entsprechenden Beschluss fällt. Störungen des Sitzungsbetriebes sind nicht zu erwarten.

Unser Ziel war es, durch Bild- und Tonübertragungen der Kreistagssitzung eine deutliche bessere Transparenz über das politische Agieren der unterschiedlichen Fraktionen im Kreistag zu erreichen.

Landrat Lange (CDU) äußerte dazu vor Abstimmung: „Wenn jemand interessiert ist, kommt er zum Kreistag.“ Dies kann jeder, gerade wenn Sitzung um 13 Uhr beginnen selbst bewerten.

Mit 29 Ja‑, 36 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde der 2. Antrag zur Liveübertragung der Kreistagssitzungen knapp abgelehnt.

Bereitschaft des Landkreises Görlitz zur Aufnahme minderjähriger Geflüchteter

Diesen Antrag der LINKEN brachte der Fraktionsvorsitzende Mirko Schultze ein. Beantragt wurde:

  1. Der Kreistag Görlitz bekennt sich zur humanitären Notlage in den Geflüchtetenlagern in Griechenland. Der Landkreis Görlitz erklärt sich bereit, mindestens 50 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland zusätzlich zu den erfolgenden Zuweisungen des Bundes und des Freistaats aufzunehmen und in den Aufnahmeeinrichtungen des Kreises unterzubringen.
  2. Der Landrat Lange wird beauftragt, diese Bereitschaft bei der Landesregierung und dem Bund zu signalisieren und dadurch eine Aufnahme zu ermöglichen. Des Weiteren unterstützt er kooperativ mit den anderen sächsischen Kommunen, die bereits ihre Bereitschaft erklärt haben oder noch erklären werden, Aufnahmeprogramme des Landes und des Bundes und setzt sich für eine finanzielle Unterstützung der Kommunen ein. Diese umfasst mindestens die Deckung der für den Kreis anfallenden Kosten durch den Freistaat nach § 89d SGB VIII.
  3. Der Kreistag und die zuständigen Ausschüsse werden fortlaufend über den Fortschritt und die Ergebnisse der Punkte 1 und 2 sowie über noch erfolgende Zuweisungen des Freistaats unterrichtet.

Schultze begründete den bereits im letzten Jahr gestellten Antrag mit der katastrophalen Lage in den Flüchtlingslagern. Selbst in der aktuellen Pandemie-Zeit ist der Landkreis nach Ansicht der LINKEN in der Lage, die deutliche Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten zu erklären.

Der Antrag wurde leider mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Dr. Rainer Harbarth aus dem Kreistag ausgeschieden

Aufgrund seines Wegzugs kann unser langjähriges Fraktionsmitglied Dr. Rainer Harbarth nicht mehr dem Kreistag angehören. Seit der politischen Wende engagierte er sich als Stadt- und auch Kreisrat für die Belange der Menschen.

Landrat Lange dankte unseren „Rainer“ für die ehrliche und konstruktive Zusammenarbeit. In der Pause verabschiedete auch unsere Fraktion Rainer aus ihren Reihen.

Bernd Jähne wird als Nachrücker im kommenden Kreistag vereidigt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihm und sagen – herzlich willkommen.

Eigenanteil der Schülerbeförderungskosten für die Eltern endlich auf NULL senken

Seit Jahren beantragt DIE LINKE, dass die Schülerbeförderung für die Eltern kostenfrei sein muss. Heinz Pingel begründete unserer Antrag: Artikel 102 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleistet das Recht auf Schulbildung und erklärt die allgemeine Schulpflicht. Das Erreichen der Schule ist dazu die notwendige Voraussetzung. Elternbeiträge widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der Antrag konnte nicht angestimmt werden. Aufgrund fehlender Internetverbindung musst die Sitzung abgebrochen werden und wird am 22. April fortgesetzt.