Hentschel-Thöricht: Extreme Rechte im Landkreis Görlitz immer noch bewaffnet – Entwaffnung konsequent vorantreiben!

IMG-20220804-WA0020-400x400 In Sachsen darf eine dreistellige Zahl von Neonazis und Reichsbürgern legal über Schusswaffen verfügen. Das ist das Ergebnis der neuesten Anfrage von Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für Antifaschistische Politik, zu diesem Thema (Drucksache 7/11939). Demnach waren Mitte 2022 mindestens 105 Personen, die der „rechtsextremistischen Szene“ (93) oder dem Spektrum der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (12) zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Darüber informierte die Landtagsabgeordnete der LINKEN Kerstin Köditz im Frühjahr 2023.

Die meisten Anhängerinnen und Anhänger der rechten Szene mit waffenrechtlichen Erlaubnissen leben derzeit im Erzgebirge (14), im Landkreis Bautzen (11), sowie im Landkreis Görlitz (10).

Der Zittauer Kreisrat der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht fragte deshalb in der Landkreisverwaltung nach: Wie viele Personen, die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind, wurden gezielt auf ihre Zuverlässigkeit überprüft, weil Hinweise auf Verbindungen zur extremen Rechten vorliegen?

Anfang September beantwortete Landrat Dr. Meyer (CDU) die Anfrage.

„Mit Stichtag 31.07.2023 beträgt die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse im Landkreis Görlitz 5861, davon 1711 Kleine Waffenscheine. Hinweis: Die Anzahl der Erlaubnisinhaber wird statistisch nicht mehr ausgewertet, weil in der Statistik keine Daten mehr verknüpft werden (Personen und Erlaubnisse)“, so der Landrat.

Dr. Meyer weiter bezüglich der Frage nach der Überprüfung der Zuverlässigkeit der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung sind alle Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen. In diesem Jahr wurden 553 Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft.

Bei besonderen Verdachtsmomenten erfolgen Überprüfungen auch außerhalb der 3‑Jahres-Frist – in diesem Jahr lagen keine konkreten Hinweise auf extremistische Verbindungen zu Personen, welche im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, vor. Daher musste im Jahr 2023 aus diesen Gründen bisher auch keine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden.

Hentschel-Thöricht dazu abschließend: Die Sächsische Landesregierung antwortet auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz, dass im Landkreis Görlitz 10 Anhänger der extremen Rechte im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Der Landkreis hat jedoch laut Landrat bei den Erlaubnisinhabern „keine Hinweise auf extremistische Verbindung“. Dies wirft die Fragen nach der Glaubwürdigkeit auf. Unabhängig davon gehören keine Waffen in die Hände von Vertretern der extremen Rechten.