Kreistag 5. Oktober 2022: Abfallgebührensatzung gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen, Positionierung des Kreistages Görlitz für eine Reform der Pflegekostenfinanzierung, Ausländerbeauftragter und Gleichstellungsbeauftragte gewählt

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Sabine Kunze

Abfallgebührensatzung gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen

„Müll einsammeln im Landkreis Görlitz wird teurer. 4,80 Euro Festgebühr pro Jahr mehr soll jeder Einwohner zahlen. Die anderen Gebührenposten bleiben konstant.“ so eine Tageszeitung im Vorfeld des Kreistages.

Unsere Kreisrätin Sabine Kunze, welche sich seit Jahren intensiv mit der Thematik beschäftigt, begründete die Ablehnung unserer Fraktion folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren Kreisräte,

jeden Tag findet man im Internet gute Ratschläge, wie man angesichts der überall steigenden Preise für Strom, Gas und Lebensmittel sparen könnte.

Tipps zum Sparen von Abfall habe ich noch keine gelesen und angesichts der geplanten Erhöhung der Festgebühren würde das auch niemandem helfen, denn die Festgebühren kann niemand durch Sparen beeinflussen.

Die Erhöhung der Festgebühr für Haushalte von 19,20 Euro auf 24,00 Euro pro Person hört sich nicht viel an, es sind aber  25%.

Schaut man auf die Einzelpositionen, so steigen die Kosten für Sammlung, Transport und Beseitigung um 8%, für die zentrale Verwaltung um 16% und dann schlagen noch periodenfremde Kosten, sprich der Ausgleich von Unterdeckungen aus den Vorjahren, mit 124% zu Buche.

Insgesamt im Schnitt eine Erhöhung um 11%. Warum dann also eine Anhebung der Festgebühr für Haushalte um 25%?

Für mich nicht nachzuvollziehen ist auch der Anstieg bei den zentralen Kosten um ganze 246.633 Euro zur Vorperiode.

Die Öffentlichkeitsarbeit soll z. B. von 95.000 Euro auf 150.600 Euro steigen.

Warum bekomme ich in Rothenburg einen Abfallkalender, in dem die Termine für Weißwasser, Görlitz und Zittau stehen? Die Termine für Rothenburg würden mir reichen und das Heft könnte viel dünner sein. Das spart Papier und Kosten.

Oder sollen die Abfallkalender jetzt mit Golddruck versehen werden?

Auch 74.000 Euro für Rechtskosten sind ein großer Brocken.

Nicht zu vergessen, dass trotz leicht steigender Abfallmengen auch immer noch 130.920 Euro Mindermengenumlage für nicht erfüllte Mengen an den RAVON als Folge des 2005 geschlossenen Entsorgungsvertrages zu zahlen sind.

Das ist Nachhaltigkeit – im negativen Sinne.

Als LINKE sehen wir  die Erhöhung der Festgebühr um 25% als kritisch an und werden der Satzung NICHT zustimmen.

Danke.

Positionierung des Kreistages Görlitz für eine Reform der Pflegekostenfinanzierung

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Jens Töhricht

Auf Initiative der LINKEN wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen durch den Kreistag beschlossen. Dieser lautete:

Der Landkreis Görlitz und seine Bewohner sind aufgrund sozialstruktureller und demografischer Rahmenbedingungen und einer historisch gewachsenen hohen Dichte von Pflegeeinrichtungen noch stärker als manche anderen Landkreise oder kreisfreien Städte mit der Herausforderung stetig steigender Pflegekosten konfrontiert.

Dabei ist es im Sinne einer qualitativ und quantitativ gesicherten und angemessenen Pflege unausweichlich, dass sich Personalkosten und weitere Betriebskosten stetig erhöhen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Energiekosten. Die Mitglieder des Kreistages bekennen sich ausdrücklich zu ihrer Verpflichtung, unsere pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich im Sinne kommunaler Daseinsvorsorge zu unterstützen.

Was die nach den Prinzipien der Subsidiarität und der Solidarität zu leistenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen und des Landkreises angeht, stellen wir in großer Sorge eine wachsende finanzielle Überforderung fest. Die finanzielle Überforderung des Landkreises lässt sich nicht auf seine angehörigen Städte und Gemeinden abwälzen. Eine höhere finanzielle Inanspruchnahme der Pflegebedürftigen erscheint uns in der absoluten Breite als unzumutbar.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip folgt daraus eine Übernahmeverpflichtung der übergeordneten Ebenen unseres Staates, also durch Land und Bund.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Görlitz unterstützt Initiativen, die das Ziel haben, die ungleiche finanzielle Kostenverteilung zu Lasten Pflegebedürftiger sowie der Kommunen zu stoppen.

Der Kreistag beauftragt den Landrat, auf geeigneten Wegen für eine Reform der Finanzierung der Pflegekosten einzutreten, die dazu dient, weitere Belastungen für die Pflegebedürftigen und die kommunale Ebene zu begrenzen,  und deren Anteile an der Gesamtfinanzierung zu senken. Die Mitglieder des Kreistages verpflichten sich, nach ihren Möglichkeiten und mit ihren Ressourcen den Landrat dabei zu unterstützen.

Der Kreistag beauftragt den Landrat, dass Pflegehilfssystem über die Pflegekoordinatorin transparenter und bekannter zu machen.

Begründung:

Steigende Eigenanteile in der stationären Pflege überschreiten die Belastungsgrenzen der Bewohnerinnen und Bewohner  – auch in den Pflegeeinrichtungen des Landkreises Görlitz steigen die Kosten. Aufgrund der neuen Pflegestärkungsgesetze und insbesondere durch das Bekenntnis zu einer besseren Personalausstattung und angemessener Bezahlung der Pflegenden sind die Kosten in den stationären Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Monaten zum Teil erheblich gestiegen.

Ab dem 01.01.2022 gibt es aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine finanzielle Entlastung bei Langzeitpflege im Pflegeheim:

Mit dem GVWG wird es aber ab 2022 einen weiteren Zuschlag geben: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten ab Beginn der vollstationären Versorgung einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils.
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 25 beträgt der Leistungszuschlag

    5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres

    25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,

    45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und

    70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Diese Entlastung wird jedoch durch den ab 1. September 2022 verbindlichen Tariflohn und die damit verbundenen weiteren Kostensteigerungen aufgezehrt.

Da die Pflegekassen durch die gesetzlich festgeschriebenen Leistungsbeiträge vor steigenden Kosten geschützt sind, werden die sich dynamisch entwickelnden Kosten derzeit ausschließlich mit der Erhöhung der Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner aufgefangen. Diese Entwicklung überschreitet die finanziellen Belastungsgrenzen von immer mehr Pflegebedürftigen und zwingt möglicherweise dazu, Leistungen der Sozialhilfe zu beantragen, was zu weiteren Belastungen der kommunalen Haushalte führt.

Diese Entwicklung ist nicht länger hinnehmbar. § 8 Absatz 1 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) benennt die pflegerische Versorgung der Bevölkerung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Maßgabe muss durch gesetzliche Anpassungen im Pflegeversicherungsgesetz Rechnung getragen werden. Veränderte Bedingungen in den stationären Pflegeeinrichtungen sind mit dem derzeitigen, veralteten Finanzierungssystem nicht mehr zu kompensieren.

Stellvertretend für alle Fraktionen brachte der Sozialpolitiker der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht den Antrag -

221005 Redebeitrag Jens Hentschel-Thoericht zur Reforn der PflegekostenfinanzierungPDF-Datei (262,74 KB)

- ein.

Einstimmig wurde der Antrag beschlossen.

 

Ausländerbeauftragter und Gleichstellungsbeauftragte gewählt

Herr Klaus wurde durch den Kreistag als Ausländerbeauftragter gewählt. Frau Vetter ist die neue Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Görlitz.