Anfrage zur Richtlinie integrative Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Richtlinie Integrative Maßnahmen Teil 2 II. Punkte 14 des Freistaates Sachsen in der Fassung vom 10.03.2020.
1. Wie viele Projekte wurden nach benannter Richtlinie unter Punkt 2 seit 2018 gefördert und wie viele abgelehnt? Bitte nach Jahren und Planungsraum aufschlüsseln.
2. Welchen strategischen Förderschwerpunkt verfolgt der Landkreis innerhalb der Richtlinie Teil 2 II. Punkt 2?
3. Wofür hat der Landkreis die Mittel aus der Kommunalen Pauschale nach dieser Richtlinie im Detail eingesetzt. Bitte monetäre Aufschlüsselung (nicht Prozentual) sowie Aufschlüsselung nach ggf. finanzierten VzÄ nach den Punkten 1.4.
4. Auf welche Besonderheiten oder ggf. Problemlagen & / oder Erfolge wurde der Landkreis und seine Mitarbeiter*innen in der bisherigen Förderpraxis aufmerksam?

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Cordts
Kreisrätin der LINKEN

Antwort des LandratesPDF-Datei (1,56 MB)