Anfrage Fahrplanwechsel und Linienführung im ÖPNV in der Region Löbau-Zittau auf den 01.01.2021

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 24 Abs. 6 Landkreisordnung  „(6) Jeder Kreisrat kann an den Landrat schriftliche oder in einer Sitzung des Kreistages mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten des Landkreises richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt zu beantworten sind.“ bitte ich Sie nachfolgende Fragen zu beantworten.

Wurde bei der Erarbeitung des neuen Fahrplanes der „Beirat für Belange von Menschen mit Behinderungen“ und / oder der „Kreisseniorenrat“ um Stellungnahme zum Entwurf gebeten?
Wenn ja, wann genau und gab es entsprechende Stellungnahmen? Wenn nicht, warum nicht?
Ist seitens der Landkreisverwaltung geplant, diese Gremien um Stellungnahmen zu bitten, wenn dies bisher nicht geschehen ist?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hentschel-Thöricht
Kreisrat der LINKEN

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