Sozialen Ausgleich mit Ein-Jahres-Haushalt 2021 sichern

Inhalt:

Der Landrat des Landkreises Görlitz wird aufgefordert,

in Wahrnahme der gemeinsamen Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und für eine sozial gerechte Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie im Landkreis Görlitz:

  • unverzüglich die erforderlichen Vorkehrungen für die Aufstellung eines Beschlusses zur Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2021 zur Gewährleistung der verlässlichen Finanzierung der Folgen und (Langzeit)Wirkungen der Coronavirus-Pandemie zu treffen.
  • dem Kreistag einen auf dieser Grundlage erarbeiteten Entwurf für einen Beschluss zur Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für das Haushaltsjahr 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE stehen die Landkreisverwaltung mit dem Landrat an der Spitze wie auch der Kreistag in der unmittelbaren politischen Verantwortung, angesichts der tiefen und massiven Einschnitte in alle Lebensbereiche der Menschen im Landkreis Görlitz infolge der von der Staatsregierung verordneten Coronavirus-Krisenmaßnahmen in besonderer Weise für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und damit insbesondere auch für eine sozial ausgeglichene Bewältigung der finanziellen Folgen und (Langzeit)Wirkungen der Coronavirus-Pandemie zu sorgen.
Weiterhin befinden wir uns in einer besonderen Situation. Wir können in keiner Weise abschätzen, wohin die finanzielle Reise geht. Niemand weiß, welche Auswirkungen die Krise auf den Haushalt unseres Landkreises hat. „Wir sollten auf Sicht fahren.“
Niemand kann sagen, wie sich die derzeitige Krise entwickelt. Niemand kann sagen, ob es eine zweite Corona-Welle geben wird und was das dann auch für den Landkreis Görlitz bedeutet. Niemand kann uns aktuell sagen, wann es einen Impfstoff für alle gibt.
Deswegen ist die Fraktion der LINKEN im Kreistag Görlitz davon überzeugt, dass unsere Positionierung, nämlich einen Ein-Jahres-Haushalt für 2021 zu fordern, richtig ist.
Hinzu kommt, dass eine Neujustierung der Finanzierung Land-Kommunen (Kommunaler Finanzausgleich) erfolgen muss. Dazu braucht es eine Änderung des FAG jenseits eines Doppelhaushaltes.

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 07.10.2020 durch die anderen Fraktionen abgelehnt.