Anfrage zur Hilfe zur Pflege

Einleitung
Ist das Vermögen aufgebraucht und die Rente maximal herangezogen, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in § 61 SGB XII formuliert wurde. Die Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem Pflegebedürftigen zu. Denn Sozialhilfe im Pflegeheim ist nicht nur möglich, sondern oft auch unumgänglich.

Die Kosten für Bewohner von Pflegeheimen in Mitteldeutschland sind um fast 20 Prozent gestiegen. Das geht aus Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) hervor.
Demnach hat sich in Sachsen die durchschnittliche finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege zwischen dem 1. Januar 2018 und Juli 2019 im Schnitt um monatlich 214 Euro auf 1.363 Euro erhöht. In Sachsen-Anhalt stiegen die Kosten durchschnittlich um 249 Euro auf 1.331 Euro und in Thüringen um 173 auf 1.405 Euro.

Zum Vergleich: In Gesamtdeutschland erhöhten sich die Kosten im selben Zeitraum um 119 Euro auf 1.891 Euro.
Quelle: www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/pflegeheim-wird-noch-teurer-100.html

Meine Fragen:
Wie viele Frauen und Männer im Alter von mindestens 67 Jahren haben im Jahr 2017 und 2018 „Hilfe zur Pflege“ bezogen? (bitte getrennt nach Geschlecht und Jahren auflisten)
Wie hoch ist die durchschnittliche „Hilfe zur Pflege“ im Jahr 2017 und 2018 gewesen? (bitte getrennt auflisten)

Vielen Dank
Jens Hentschel-Thöricht

Antwort des LandratesPDF-Datei (399,37 KB)