Antrag zur Einberufung eines Sonderkreistages

Inhalt:

1. Die zustimmenden Mitglieder des Kreistages verlangen nach §32 SächsLKrO Punkt 3 „…Der Kreistag ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies von einem Fünftel der Kreisräte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt wird…“ die Einberufung eines Sonderkreistages im Januar 2019 mit dem Verhandlungsgegenstand: Strukturwandel Lausitz, Ausrichtung der Handlungen des Landkreises im Strukturwandelprozess. Beauftragung des Landrates in Ausübung des §24(1) SächsLKrO

Die Abstimmung erfolgt zur Feststellung des notwendigen Quorums in namentlicher Abstimmung.

2. Der Tagesordnungspunkt 9.3. Strukturwandel in der Lausitz wird auf die Sonderkreistagssitzung verschoben.

3. Die Tagesordnung der Sonderkreistagssitzung inklusive einzuladender Gäste, Referent*innen, möglicher Beschlussgegenstände und Stellungnahmen der Verwaltung ist mit dem Ältestenrat abzustimmen.

Begründung

Die Frage der Gestaltung des Kohleausstiegs und der wirtschaftlichen Nachkohleära hat eine herausragende Bedeutung für wirtschaftliche und soziale Situation der Region Oberlausitz / Lausitz.

Die höchste Volksvertretung im Landkreis – der Kreistag – sollte deshalb dieses wichtige Thema nicht als Tagesordnungspunkt auf Grundlage eines Fraktionsantrages positionieren.

Diese Sachlage hat prioritär zu erfolgen, es geht um erhebliche Steuermittel, welche der Region zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung gestellt werden, es geht um wesentliche Richtungsentscheidungen.
Mit einem Sonderkreistag zu diesem Thema messen wir dem Sachverhalt einen hohen Stellenwert bei!

Ergebnis:

Der Antrag wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.12.2018 ohne Abstimmung angenommen.