Anfrage zur Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen zum Thema Gemeinschaftsunterkünften.

Auf Grund der aktuellen Situation in der Asylpolitik ist die Rede von Kündigungen, Umzügen und Entlassungen im Bereich der Asyl-Unterkünfte.
Es werden Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen und angemietete Wohnungen für die  dezentrale Unterbringung gekündigt, damit hat sich die dramatische Situation für die Geflüchteten entspannt.
Aus dem Grund möchten wir wissen, welche Standards  für Geflüchtete,  die noch im Antragsstadium und  in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind und wie die Realität in den Gemeinschaftsunterkünften dazu im Landkreis Görlitz ist.
1. Wie viel Quadratmeter Wohnfläche stehen jedem Asylsuchende zu?
1a Wie viel Quadratmeter Wohnfläche haben Asylsuchende in den Gemeinschaftsunterkünften in
a) Löbau
b) Zittau
c) Markersdorf
d) Weißkeißel
e) Friedersdorf
f) Niesky
2.  Wie viel Küchenplätze und Teestuben müssen pro Etage vorhanden sein, und wie viele gibt es in den unter 1a genannten Gemeinschaftsunterkünften?
3. Wie viel Toiletten und Sanitärräume sind Standard und wie viele stehen den Asylbewerbern zur Verfügung?
4. Wie viele Sozialräume, wie Fernsehraum, Gebetsräume, Kulturraum und Spielräume für Kinder sind Standard und wie ist die Situation in:
g) Löbau
h) Zittau
i) Markersdorf
j) Weißkeißel
k) Friedersdorf
l) Niesky
Wie viel Wohnraum steht einem Asylbewerber in dezentralem Wohnraum zu?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Heike Krahl
Kreisrätin der LINKEN

Antwort des LandratesPDF-Datei (1,05 MB)