Antrag Integrationskonzept für den Landkreis Görlitz

Inhalt:

  1. Der Kreistag beschließt das Konzept zur Förderung der Integration von Geflüchteten / Asylsuchenden / Migrant*innen im Landkreis Görlitz (Integrationskonzept) gemäß Anlage als Arbeitsgrundlage der Landkreisverwaltung.
  2. Das Integrationskonzept wird basierend auf einer regelmäßigen Evaluation laufend fortgeschrieben.
  3. Über die Umsetzung des Integrationskonzeptes wird einmal im Jahr im Kreistag Bericht erstattet.

 

Begründung:

Der Landkreis Görlitz muss sich den vielfältigen Anforderungen, die in Folge von Migration entstehen, produktiv stellen. Integration meint dabei die soziale, kulturelle und politische Teilhabe aller und ist und diesem Sinne als gemeinsame Aufgabe sowohl der aufnehmenden Mehrheitsgesellschaft, einschließlich ihrer Institutionen, als auch der Zuwanderinnen und Zuwanderer zu verstehen. Der Erfolg kommunaler Integrationspolitik misst sich insofern nicht nur an der Qualität einzelner Maßnahmen, sondern ganz wesentlich auch an der Art und Weise, wie das Aufgabenfeld Integration insgesamt in der Kommune organisiert ist. Ein Integrationskonzept, in dem langfristige Ziele einer gewünschten kommunalen Entwicklung mit konkreten Maßnahmen untersetzt und mit der Bereitstellung finanzieller Ressourcen verknüpft werden, ist bei der Bewältigung der Aufgabe ein zentrales Instrument von kommunalpolitischer Steuerung.

Ergebnis:

-