Antrag zur 1. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages Görlitz

Inhalt:

§14 Tagesordnung
(4) In  § 14 Absatz 4 werden nach Satz 1 die folgenden Sätze 2 bis 4 eingefügt. Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden damit zu den Sätzen 5 und 6.

Die Anträge sind schriftlich oder elektronisch im Landratsamt, Geschäftsstelle des Kreistages, einzureichen. Die elektronische Form wird durch E‑Mail an die Adresse kreistagkreis-gr.de gewahrt. Die qualifizierte Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG ist nicht erforderlich.

In 2.b) wird im Klammerzusatz die Zahl 3 ersetzt durch die Zahl 5.

Begründung:

Eine nur schriftliche Einreichung ist bei der Größe des Landkreises und den gegebenen Fristen eine unnötige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Kreistagsmitglieder. Nicht nur die Verwaltung muss die Chance haben, Anträge ordentlich zu bearbeiten auch die Mitglieder des Kreistages bzw. die Fraktionen müssen reale Möglichkeiten bekommen, die GO einzuhalten. Eine Übermittlung in elektronischer Form sollte im Jahr 2015 keine technischen Probleme bereiten.

Ergebnis:

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.