Anfrage Ausgleichsregelung zur kommunalen Mehrbelastung durch Hartz IV-Reformen

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

in einer Medieninformation vom 05.04.2013 informiert das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass „Kommunen … im Freistaat Sachsen einen Anspruch auf Neuberechnung ihres Anspruches auf Ausgleich ihrer Mehrbelastungen durch die Hartz IV-Reformen haben (können). Die zur Berechnung dieser Mehrbelastungen zugrunde gelegte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Ermittlung der Nettobelastung der kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Fassung vom 21. Juni 2006 – Nettobelastungs-VO – verfügt über keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Dies folgt aus einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Beschl. Vom 8. März 2013 – 4 A 420/11) durch den eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden (Urteil vom 29. April 2011 – 7 K 1551/07) bestätigt wurde.“

Der klagenden Stadt Görlitz steht nach dieser Entscheidung ein Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrages auf Ausgleich der Mehrbelastungen gegen den Freistaat zu.

  1. Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts 4 A 420/11 vom 8. März 2013 für den Landkreis Görlitz hinsichtlich einer Neuberechnung der Nettobelastung als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende?
  2. Wurden gegenüber dem Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes zur Neuberechnung ihrer Mehrbelastungen durch die Hartz IV-Reformen (4 A 420/11) Forderungen geltend gemacht und in welcher Höhe?
  3. Wofür wird der Landkreis Görlitz die zusätzlichen Mittel, die durch eine Neuberechnung der Mehrbelastungen als kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende entstehen, einsetzen?

Mit freundlichem Gruß

Kathrin Kagelmann
Kreisrat der LINKEN

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