Antrag: Evaluation der Kreisgebietsreform 2008

Inhalt:

Der Kreistag Görlitz möge beschließen:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag öffentlich zur Kreistagssitzung im zweiten Halbjahr 2012 umfänglich über die Auswirkungen des am 1. August 2008 in Kraft getretenen Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes zu berichten. Der Bericht soll weiterhin schriftlich den Mitgliedern des Kreistages übergeben werden.

Der Bericht soll dabei insbesondere folgendes beinhalten:

  • Welche Aufgaben hat der Landkreis im Zuge der Funktionalreform vom Land Sachsen übernommen?
  • Wie viel Personal (VzÄ) wechselte dabei vom Freistaat zum Landkreis?
  • Wie sind die übernommenen Beschäftigten derzeit eingruppiert, und gibt es bei vergleichbaren oder sogar identischen Tätigkeiten weiterhin unterschiedliche Entlohnungen zwischen früheren Landkreismitarbeitern und ehemaligen Landesbediensteten?
  • Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) hatten die Landkreise Löbau-Zittau und der Niederschlesische Oberlausitzkreis sowie die kreisfreie Stadt Görlitz zusammen vor der Kreisgebietsreform? Wie viele Mitarbeiter (VzÄ) arbeiten derzeit in neugebildeten Landkreis Görlitz?
  • Welche finanzielle Unterstützung gab bzw. gibt es seitens des Freistaates Sachsen für die vom Landkreis übernommen Aufgaben, wie lange laufen diese Unterstützungen?
  • Welche Einsparungen in welchen Bereichen wurden durch die Kreisfusion bisher erzielt und wie hoch waren diese im Einzelnen und insgesamt?
  • Welche Synergieeffekte sind durch den Zusammenschluss der beiden ehemals selbstständigen Landkreise und der kreisfreien Stadt Görlitz entstanden?
  • Welche zusätzlichen Kosten sind dem Landkreis aufgrund der Kreisgebietsreform bislang entstanden und werden noch erwartet (z.B. neue Verwaltungsgebäude, neue Technik und Software, höhere Gehaltszahlungen und künftige Beamtenpensionen für ehemalige Landesbedienstete; zusätzliche Fahrtkosten für Mitarbeiter der Verwaltung durch längere Fahrtstrecken im Kreis)?
  • Wie hat sich der Freistaat bisher an diesen Zusatzkosten beteiligt, und welche verbindlichen Zusagen gibt es für die Zukunft (z.B. was die Beamtenpensionen anbelangt)?
  • Wie fällt die Gesamtbewertung der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform 2008 hinsichtlich der monetären Auswirkungen Aussichten auf den Landkreis sowie die Qualität der Aufgabenerfüllung aus?
Begründung:

Unter anderem wurde die Kreisgebietsreform 2008 mit dem Eintreten von Synergieeffekten, einer besseren Funktionalität und einer optimaleren Landkreisverwaltung begründet.

Nun soll mit dem Antrag die Voraussetzung geschaffen werden, zu überprüfen ob diese Veränderungen eingetreten sind bzw. festzustellen, wo es noch Veränderungsbedarf gibt.

Ergebnis:

mehrheitlich angenommen