Antrag Berichterstattung zur sozialen Lage im Landkreis Görlitz und deren Problemlösungsansätze

Inhalt:

Der Kreistag Görlitz möge beschließen:

Der Kreistag beauftragt den Landrat:

1. bis zum 31. Juli 2012 über die soziale Lage der im Landkreis lebenden EinwohnerInnen in Anlehnung an den „Sozialbericht 2006 (LK Löbau- Zittau) – Lebenslagen in Sachsen“ Bericht zu erstatten und Problemlösungsansätze aufzuzeigen mit den Schwerpunkten:

Lebenslagen, (ausgewählte Beispiele)
  • voraussichtliche demographische Entwicklung bis zum Jahre 2020
  • Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt (einschließlich 2. und 3. Arbeitsmarkt)
  • Einkommen, Vermögen und Schulden (Entwicklung seit 2000)
  • Bildung und Kultur
  • Medizinische Versorgung (nach Strukturelementen)
  •  Wohnungsmarkt (differenziert nach kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Marktanteilen)
  •  Mobilität (mit Stand der privaten PKW- BesitzerInnen nach Alterstrukturen)
Spezifische Personengruppen, (ausgewählte Beispiele)
  • Familien (Singles, Familien mit ein, zwei und mehr Kindern und Lebensgemeinschaften)
  • SeniorInnen
  • Menschen mit Behinderungen
  • MigrantInnen
  • BezieherInnen unterster Einkommen (Sozialfälle)

2. vor der Erstellung des „Berichtes zur sozialen Lage“ dessen konkrete inhaltliche Ausgestaltung und die Form der Einbeziehung der jeweiligen Akteure im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorzustellen;

3. dem Kreistag auf der Grundlage des „Berichtes zur sozialen Lage“ Maßnahmen vorzuschlagen, welche die festgestellten Problemlagen aufgreifen und Lösungsvorschläge beinhalten.

Begründung:

Aufgrund der im Zuge der Kreisgebietsreform neu entstandenen Strukturen und Verhältnisse sowie der fortschreibenden gesellschaftlichen Entwicklungen, besteht die Herausforderung, die verschiedenen bereits existierenden Datenbestände zu den Lebenslagen der EinwohnerInnen des Landkreises nach einheitlichen methodischen Grundsätzen zusammenzuführen und vergleichbar zu machen.

Die Erstellung eines „Berichtes zur sozialen Lage“ soll eine wirksame Entscheidungsgrundlage für die weitere Arbeit der Verwaltung und Beschlussvorlagen für den Kreistag sein. Mit diesem Bericht und dessen Fortschreibung kann u. a. ein effektives Frühwarnsystem für die Sozialplanung im Landkreis etabliert werden. So kann es gelingen, die kreislichen Anstrengungen zur Beseitigung von ungerechtfertigten sozialen Ungleichheiten und zur Herstellung von Chancengleichheit in allen Teilen des Kreisgebiets besser zu unterstützen.

Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht notwendig, da grundsätzlich keine

zusätzlichen Datenerhebungen erfolgen sollen, sondern die in verschiedenen Ämtern des Landkreises, der Agenturen für Arbeit und im Statistischen Landesamt bereits vorhandenen Datenbestände in geeigneter Weise zusammengeführt und bewertet werden sollen.

Ergebnis:

mehrheitlich angenommen