Anfrage zur Schülerbeförderung
Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.
Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Beschwerden gingen seit 2008 bei der Landkreisverwaltung wegen Problemen bei der Umsetzung und Ausführung der Schülerbeförderung ein?
- Welche Ursachen hatten die Beschwerden? (Witterungsbedingter Ausfall, Ausfall von Bussen und sonstigen Beförderungsfahrzeugen, Überfüllung von Verkehrsmitteln, Nichtbedienung von Haltestellen, Anschlussprobleme oder sonstige)
- In welchen Fällen hat der Landkreis die Beschwerden an die Unternehmen weitergeleitet?
- Welche Erklärungen gaben diese ab, bzw. wurden die Probleme gelöst?
- Kamen Unternehmen in Größenordnungen ihrer vertraglich vereinbarten Zuverlässigkeit nicht nach?
- Gibt es mit den Beförderungsunternehmen Regelungen über Entschädigungen?
- Wenn ja wie partizipieren die Betroffenen davon?
- Wie viele Kontrollen führte die Landkreisverwaltung entsprechend VwV Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern Punkt 3.4. durch?
- Welche Mängel wurden dabei festgestellt?
- Ist im gesamten Landkreis gewährleistet, dass im Spezialschülerverkehr mit Personenkraftwagen (einschließlich so genannter Kleinbusse) Begleitpersonen eingesetzt werden, wenn Schüler befördert werden, die eine Schule für Körperbehinderte, Geistigbehinderte oder für Erziehungshilfe besuchen? (VwV Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern Punkt 3.2.)
- Wenn nicht, warum wird dies nicht gewährleistet?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Jens Thöricht