Fragenkatalog zum Themenbereich Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Landrat,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.

Ist es richtig, dass die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) aus Niesky sowie die städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus Weißwasser, Görlitz und Zittau mit Ihnen und Frau Weber als zuständige Dezernentin im Gespräch sind, um nach Lösungen für einen kostendeckenden Satz für die Kosten der Unterkunft (KdU) in Niesky zu suchen?

Wie viele Menschen / Bedarfsgemeinschaften (bitte getrennt auflisten) sind in den Städten Niesky, Weißwasser, Görlitz, Zittau und Löbau auf die Übernahme der KdU angewiesen?

Wie viele Menschen / Bedarfsgemeinschaften in Niesky, Weißwasser, Görlitz, Zittau und Löbau erhielten seit Einführung von ALG II die Aufforderung, wegen zu hoher KdU umzuziehen?

Vertreten Sie die Auffassung, die GWG Niesky soll 30.000 Euro Mindereinnahmen im 4.Quartal 2010 zu ihren Lasten verbuchen, weil die Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und § 29 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) nicht kostendeckende Sätze für den Mietzins und die Nebenkosten ausweist?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Wegzug von KdU – EmpfängerInnen aus Niesky, Weißwasser, Görlitz, Zittau und Löbau, bedingt durch mangelnden Wohnraum, der der seit 01. April 2009 geltenden Verwaltungsvorschrift KdU im Landkreis Görlitz entspricht, zu verhindern?

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine Ghettoisierung von erwerbslosen Menschen z. B. in Görlitz-Königshufen zu verhindern?

Vielen Dank
Jens Thöricht

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