Anfrage zu Grundstücken am Stausee Quitzdorf
Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:
Vorbemerkung: Am Quitzdorfer Stausee hat sich im „Niederschlesischen Feriendorf“ und auf weiteren Grundstücken eine organisatorische und räumliche Basis für Aktivitäten von Neonazis und ähnlichen Gruppen entwickelt. Nicht erst durch die erfolgreiche Verhinderung eines Pfingstlagers des verbotenen Vereines „Heimattreue Deutsche Jugend e.V. (HDJ)“, getarnt als Treffen der Jugendorganisation der NPD oder nach dem „Deutsche Stimme“ Pressefest ist klar, dass sich am Quitzdorfer Stausee eine Infrastruktur entwickelt hat, welche langfristig auf die Ermöglichung weiterer Veranstaltungen abzielt.
Der Landkreis hat hier eine besondere Verantwortung und auch die rechtstaatlichen Möglichkeiten, bereits im Vorfeld zu agieren. Eine durch Erwerb von Eigentum langfristig gesicherte Operationsbasis für die extreme Rechte schadet der Entwicklung des Landkreises und kann somit nicht in dessen Interesse liegen.
- Wie viele Grundstücke besitzt der Landkreis Görlitz oder Gesellschaften mit Beteiligung des Landkreises am Stausee Quitzdorf?
- Wie viele Grundstücke davon hat der Landkreis zum Verkauf ausgeschrieben?
- Wie viele Grundstücke hat der Landkreis Görlitz in den letzten Jahren am Quitzdorfer Stausee veräußert?
- Wie viele Grundstücke am Stausee Quitzdorf werden durch eine Treuhandnachfolgegesellschaft verwaltet?
- Hat bei Grundstücksverkäufen am Stausee Quitzdorf der Landkreis ein Vorkaufrecht?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze
Antwort zur Anfrage zu Grundstücken am Stausee QuitzdorfPDF-Datei (65,15 KB)