Kathrin Kagelmann: KdU-Richtlinie belastet ALG-II-Empfänger und Wohnungsunternehmen
Seit dem 01.04.2009 gilt im Landkreis Görlitz eine neue Richtlinie für die Gewährung von Kosten der Unterkunft (KdU) für Empfängerinnen von ALG II oder Sozialgeld, bei der die erstattungsfähigen Obergrenzen für Miete und Heizung teilweise erheblich abgesenkt wurden. Das bedeutet beispielsweise im Bereich des Altkreises NOL zwischen 5,- bis 36,- Euro je Wohnung weniger Zuschuss. Von den Auswirkungen sind Vermieter ebenso betroffen wie ALG II- oder Sozialgeldempfängerinnen.
Dies nahm die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz zum Anlass, bei den Wohnungsbau-gesellschaften nachzufragen, ob und wie sich die neue Verwaltungsvorschrift in ihrem Wohnungsbestand ausgewirkt hat.
Die Antworten der Wohnungsbaugesellschaften ergeben folgendes Bild: Die Neuvermietung zu den in der Richtlinie KdU genannten Obergrenzen je Wohnungsgröße gestaltet sich zunehmend schwierig, weil der Mietzins laut Richtlinie maximal eine Vermietung im teilsanierten Bereich erlaubt. Der allerdings ist knapp, denn die Wohnungsbaugesellschaften des Kreises haben in den vergangenen Jahrzehnten konsequent modernisiert, um die Attraktivität ihres Wohnungsbestandes zu erhöhen und damit Leerstand zu vermeiden. Dort, wo bisher noch nicht modernisiert wurde, besteht nach Aussage der Wohnungsbauunternehmen nun die Gefahr einer Ghettoisierung von Menschen, die auf KdU-Zuschüsse angewiesen sind. Die Wohnungsbaugenossenschaften rechnen im Jahresverlauf mit einem Anwachsen der Umzüge aufgrund der KdU-Richtlinie.
Dazu erklärt Kathrin Kagelmann, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz:
Unsere Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen: Seit Beginn dieses Jahres kommen immer mehr Menschen zu uns, die von der Behörde aufgefordert wurden, ihre Mietkosten zu senken oder sich um kleineren Wohnraum zu kümmern. Das aber ist selbst für den Gutwilligsten nur schwer möglich, denn kleiner, teilsanierter Wohnraum ist rar. Wohnungsunternehmen wiederum müssen wirtschaftlich kalkulieren und können nicht dauerhaft als Ausfallbürge für staatliche Sozialleistungen eingespannt werden.
Für die LINKE im Kreistag steht fest: Die Regelungen für die Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung müssen die Ansprüche der Betroffenen auf menschenwürdiges Wohnen sichern, in dem sie die objektive Situation des regionalen Wohnungsmarktes widerspiegeln. Deshalb sollte im Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen Verwaltung und Wohnungsunternehmen die Verwaltungsvorschrift »Kosten der Unterkunft« überarbeitet werden.