Arbeitsablauf Dezernat 2

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

am 08.Mai 2009 fand eine Demonstration anlässlich des Tages der Befreiung vom Faschismus in Zittau statt. Diese wurde am 18.Feburar 2009 angemeldet.

Der Auflagenbescheid war am 08.Mai 2009 mittags im Briefkasten der Anmelderin. Dieser trägt das Datum 29.April 2009. Die Anmelderin fragte mehrmals telefonisch bei Herrn Horn (Außenstelle Zittau) nach, wann mit dem Auflagenbescheid zu rechnen sei. Telefonisch bekam Sie die Auskunft, dass dieser demnächst zugestellt werde.

Aufgrund dieser Informationen habe ich mehrere Fragen an Sie und bitte um schriftliche Beantwortung dieser.

Frage 1: Ist es richtig, dass die Landkreisverwaltung mit ihren Dezernaten dem Bürger einen schnellen Service bieten möchte?

Frage 2: Gibt es eine plausible Erklärung, warum zwischen Anmeldung der Demonstration, Ausfertigung des Bescheides und Zustellung des selbigen ein solch langer Zeitraum dazwischen liegt?

Frage 3: Wieviel Personal steht dem Dezernat 2 zur Verfügung und wie ist die Arbeitsauslastung dessen?

Frage 4: Sollte mit der Zustellung am Tag der Veranstaltung die Einlegung möglicher Rechtsbehelfe verhindert werden?

Mit freundlichem Gruß
Jens Thöricht

Antwort auf die Frage vom 12.05.2009PDF-Datei (802,98 KB)