Kreistag 22. April 2009: Schwerpunkt Kosten der Unterkunft und Heizung

Kreistag April 2009: Schwerpunkt Kosten der Unterkunft und Heizung

Am 22.April stand mehrere Punkte auf der Tagesordnung.

Für uns als LINKE war die Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß §22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) Grundsicherung für Arbeitssuchende und § 29 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Sozialhilfe für den Landkreis Görlitz mit Wirkung zum 02.04.2009 sicherlich das wichtigste neben der geplanten Theaterfusion.

Im Vorfeld des Kreistages haben Mitglieder der Fraktion anhand von Puppenhäuschen versucht, den Kreisrät_innen der anderen Fraktion visuell zu verdeutlichen, was eine zur Kenntnisnahme der Richtlinie ohne Änderungen bedeutet. So wurde ein Puppenhäuschen für ALG II Empfänger_innen (HartzIV Wohnung) und eines für besser Verdienende ( Ehrenwertes Haus) mit entsprechender Einrichtung gezeigt. (siehe dazu die Fotogallerie)

Zum Kreistag hat Sabine Kunze, engagierte Kreisrätin und Mitglied des Sozialbündnisses im Landkreis Görlitz, einen Bericht geschrieben:

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

(Kreistagssitzung am 22.04.2009 – ein Lehrbeispiel in Sachen Demokratie)

Wer von der Gültigkeit dieses Satzes bisher nicht überzeugt war, ist es spätestens seit der  Kreistagssitzung am 22.April in Görlitz.

Dort gab es einen Beschlussentwurf, mit dem die Kreisräte die seit 01. April 2009 geltende „Verwaltungsvorschrift für die Kosten der Unterkunft und Heizung …“ zur Kenntnis nehmen sollten. Eine Verwaltungsvorschrift, die für mehr als 41.000 Menschen des Landkreises über ihre Wohnverhältnisse entscheidet! Eine Verwaltungsvorschrift, die über den Einsatz von 80 Mill. Euro, sprich 20% des Verwaltungshaushaltes, entscheidet! Selbst diese Kenntnisnahmebeschluss war erst nach dem Protest der Linksfraktion zustande gekommen, eigentlich sollte sie ganz am Kreistag vorbei gehen.

Was ist das wohl für eine Demokratie?

Die seit 01. April geltende Verwaltungsvorschrift für die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung wird nicht dazu beitragen, dass sich der Landkreis beim Regionalranking vom Platz 401 von 409 Kreisen und kreisfreien Städten nach vorn bewegt.

Die Verwaltung beruft sich darauf, nur die Gesetze und Urteile des Bundessozialgerichtes umzusetzen. Doch was sind das für Gesetze, die die Arbeitslosen bekämpfen und nicht die Arbeitslosigkeit?

Die Absenkung der Mietobergrenzen wird entweder zu Umzügen, wenn es den Wohnraum überhaupt gibt, oder einer weiteren Verringerung der Kaufkraft führen, wenn ein Teil des Regelsatzes für die Miete draufgeht. Eine Gettoisierung in un- oder wenig sanierten Wohnvierteln ist zu befürchten.

Die getrennte Betrachtung von Unterkunftskosten einerseits und Heizkosten andererseits ist ein direkter Schlag gegen die energetische Sanierung von Wohnraum.

Wer denkt schon an eine sinnvolle Wärmedämmung zur Einsparung von Heizkosten, wenn man die eingesparten Heizkosten nicht für eine etwas höhere Grundmiete einsetzen kann?

Sollte es im Einzelfall eine Übernahme der höheren Kosten durch die Verwaltung geben, dann wird das eine Ausnahme sein, denn sonst wäre der schöne Plan ja hin und das soll schließlich  verhindert werden.

Besonders hart treffen wird es die Eigenheimbesitzer, deren Enteignung jetzt noch schneller gehen wird. Von einer Gleichbehandlung mit Mietern ist man hier meilenweit entfernt.

Das Ergebnis wird ein Wegzug weiterer Menschen aus der Region und eine Erhöhung des Leerstandes sein.

Damit wird immer deutlicher, dass Hartz IV nicht nur in die Armut führt, sondern auch wirtschaftsfeindlich ist und den Klimaschutz untergräbt. Das sind genug Gründe, Hartz IV abzulehnen!

Unsere Forderung ist es, dass die Regelungen für die Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung sind so zu gestalten sind, dass die Betroffenen menschwürdig leben können und nicht ausgegrenzt werden, dass geschaffene Werte erhalten bleiben.

Die Vorschrift muss auch so gestaltet sein, dass die Betroffenen damit etwas anfangen können, also aussagefähig und eindeutig ist. In der jetzigen Form sind sie von der Gnade oder Ungnade der Bearbeiterinnen und subjektiver Betrachtung abhängig, denn zum Verständnis braucht man juristische Kenntnisse.

Leider folgte die Mehrheit im Kreistag unserem Ansinnen nicht und winkte die Verwaltungsvorschrift durch. Wir möchten allen Betroffenen Mut machen, sich gegen ungerechte Bescheide zur Wehr zu setzen und dabei die angebotene Unterstützung durch das „Sozialbündnis des Landkreises Görlitz“ und ihrer Mitglieder (Montags-Demo „Die Originale“ Görlitz, Zittauer Arbeitskreis für soziale Gerechtigkeit – ZAK und BI „Gegen Hartz IV und Sozialabbau“ Niesky/Weißwasser) in Anspruch zu nehmen.

www.sozialbündnis-landkreis-görlitz.de