Antrag: Wegfall des Eigenanteils der Eltern zu den Schülerbeförderungskosten

Status:

eingebracht in Kreistag

Inhalt:

Der Landrat wird beauftragt,

  1. die Regelungen der Kostentragung der Schülerbeförderung zu überarbeiten und dem Kreistag mit der Zielrichtung des Wegfalls der Elternanteile an den Schülerbeförderungskosten in Vorbereitung auf das Schuljahr 2010/2011 vorzulegen.
  2. einen für die Satzungsänderung notwendigen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten, welcher insbesondere das vom Ministerpräsidenten Tillich am 18. Juni 2008 in der Regierungserklärung zugesagte Unterstützungsangebot von direkten Ausgleichszahlungen für die Schülerbeförderung aufgreift.
Begründung:

Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen weist im § 23 Absatz 3 den Landkreisen und Kreisfreien Städten die Zuständigkeit für die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu und räumt den Trägem ein, die Einzelheiten durch Satzung zu regeln.

Die Antragstellerin beabsichtigt mit der Satzungsänderung einen Abbau der finanziellen Benachteiligung der Schüler, welche zum Schulbesuch längere Wege in Kauf nehmen müssen. Mit dem Wegfall des vom Elternhaus zu tragenden Eigenanteils leistet der Landkreis Görlitz einen wichtigen Beitrag zum gleichberechtigten Bildungszugang.

Die Antragstellerin hält zur Erreichung des Zieles der vollständigen Kostentragung durch den Landkreis auch den Weg einer schrittweisen Absenkung der Schülerbeförderungskosten beginnend ab dem Schuljahr 2010/2011 für möglich.

Zur Finanzierung kann auf das Angebot des Freistaates zurückgegriffen werden. Darüber hinaus ergeben sich durch den Wegfall eines Großteils des bisherigen Bearbeitungsaufwandes Kostenentlastungen innerhalb der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis:

31 Ja-Stimmen, 33 Gegenstimmen, wenige Enthaltungen (damit knapp abgelehnt)