Nicht so prickelnd, aber wichtig – die Satzungen des neuen Kreistages

Nach der konstituierenden Sitzung der neuen Fraktion im künftigen Landkreis Görlitz am 12.07. gab es bereits eine Woche später ein 2. Treffen. Auf der Tagesordnung stand die Diskussion von Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Entschädigungssatzung – also den wichtigsten Arbeitsdokumenten des neuen Kreistages.

Die Fraktionsvorsitzende, Kathrin Kagelmann, berichtete von einem Treffen der neu gewählten Kreistagsfraktionsvorsitzenden mit Andre Hahn, dem Vorsitzenden der Linksfraktion im Sächsischen Landtag. Dabei ging es um den Austausch erster Erfahrungen zu Fraktionsstärke, finanzielle Ausstattung und Arbeitsschwerpunkten. Bei der Diskussion der Hauptsatzung einigten wir uns auf 2 Beigeordnete, die öffentlich auszuschreiben sind. Für den Landrat sollen aus der Mitte der Kreisräte 3 StellvertreterInnen gewählt werden, die ihn im Falle von Verhinderung oder Befangenheit vertreten. Hier melden wir natürlich unseren Anspruch an. Noch nicht einigen konnten wir uns über den Antrag, die vorgeschlagenen beratenden Ausschüsse „Gesundheit/Soziales“ und „Schule/Kultur/Sport“ in beschließende Ausschüsse umzuwandeln. Dafür spricht eine Aufwertung der Ausschüsse, dagegen aber, dass dort gefällte Beschlüsse nicht mehr in den Kreistag kommen. Das wäre vor allem im Bereich Soziales, sprich Hartz IV, sehr bedauerlich, denn gerade hier wird das soziale Engagement der Linkspartei sichtbar. Auch Schulnetzplanung und Schülerbeförderung sind Themen, die unbedingt in den Kreistag gehören und nicht im stillen Kämmerlein des Ausschusses abgehandelt werden sollten. Auch die Anzahl der Ausschussmitglieder war umstritten. Einigen konnten wir uns darauf, dass sie unbedingt über 16 Mitgliedern liegen sollte. Bei den beratenden Ausschüssen schlagen wir vor, die Ausschüsse Kreisentwicklung/Wirtschaft/Tourismus“ und „Umwelt/Land- und Forstwirtschaft“ zu bilden. Das alles in einen Ausschuss zu pressen wäre wegen der Aufgabenfülle nicht günstig.

Außerdem soll ein Grundsicherungsausschuss für Probleme von ALG II-EmpfängerInnen vorgeschlagen werden. In der Geschäftsordnung fordern wir eine Fraktionsstärke von 6 Mitgliedern, denn der Kreistag ist mit 92 Mitgliedern wesentlich größer als bisher und sollte arbeitsfähige Fraktionen haben.. Um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitsprachemöglichkeiten zu geben, schlagen wir vor, in jeder Kreistagssitzung eine Fragestunde von 60 Minuten einzuplanen.

Heftig diskutiert wurde auch die Entschädigungssatzung. Vorrangig sehen wir eine angemessene Ausstattung der Fraktion mit einem/r hauptamtlichen MitarbeiterIn und entsprechender räumlicher und sächlicher Ausstattung an. Dazu reicht der Vorschlag des Sächsischen Landkreistages mit 0,10 € bis 0,15 € pro Einwohner (das wären 30.000 – 45.000 Euro) bei weitem nicht aus. In Meißen schlägt man z.B. 0,75 €/Einwohner vor. Hier wird sich zeigen, welchen Stellenwert Oppositionsarbeit im neuen Kreistag haben soll.