Mirko Schultze: Fraktion DIE LINKE reicht Antrag „Zuständigkeit und Finanzierung von Wasserrettung und Badeaufsicht klären“ an den Kreistag ein

Nach intensiven Gesprächen mit den Beteiligten hat die Fraktion DIE LINKE im 29. August 2017 einen Antrag an den Kreistag eingereicht, der zum Ziel hat, die Zuständigkeit und Finanzierung von Wasserrettung und Badeaufsicht zu klären.

Konkret wird unter anderem beantragt, dass der Landrat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Zweckverbänden und Betreibern von Badestellen an Seen und seeähnlichen Gewässern eine Konzeption zur Absicherung der Wasserrettung erarbeiten lässt. Wichtige Bestandteile des Konzeptes sollen sein:

a)    Die finanzielle und materielle Absicherung der Wasserrettung als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes

b)    Die Unterstützung der ehrenamtlich arbeitenden Organisationen zur Ausbildung und Nachwuchsgewinnung von Helferinnen und Helfern aus dem Landkreis Görlitz.

c)    Die Unterstützung der Badeaufsicht an offiziellen Badestellen durch geeignete Maßnahmen

Das zu erarbeitende Konzept soll in der zweiten Sitzung des Jahres 2018 den Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.

Mirko Schultze, Vorsitzender der Linksfraktion im Kreistag:

Die Absicherung von Badestellen, Seen u.ä. Orte und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wasserrettung als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes ist in den zurückliegenden Jahren immer wieder Thema auf unterschiedlichen Ebenen. Der Landkreis war damit genauso befasst wie die kreisangehörigen Kommunen, Zweckverbände oder Betreiberinnen und Betreiber. Durch eine unterschiedliche Auslegung von Intentionen des Gesetzgebers, erheblich eingeschränkten finanziellen Rahmenbedingungen und durch eine enge Auslegung der Wasserrettung als Teil des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und weiterer daraus abgeleiteter gesetzlicher Regelungen oder Verordnungen entstand eine Situation, welche keinen der Beteiligten zufrieden stellen kann. Es muss also eine Lösung gefunden werden.
Gemeinsames Handeln ist hier angebracht, der Landkreis ist dafür die geeignete Ebene. Er, der Landkreis, kann alle Akteure zusammennehmen und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe lösungsorientiert Vorschläge erarbeiten und gleichzeitig den notwendigen Handlungsrahmen bieten, um mit Dritten, z.B. Krankenkassen oder Freistaat, zu verhandeln.
Der Antrag dient dazu, nicht nur die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen, sondern darüber hinaus auch wichtige „Nebengesichtspunkte“ wie Familienfreundlichkeit, touristische Nachhaltigkeit und Vermeidung von „negativen“ Schlagzeilen für die touristische Destination mit zu berücksichtigen. Wir alle sollten ein Interesse an sicheren Seen haben und gemeinsam nach Lösungen suchen.