1. Änderungsantrag der LINKEN im Kreistag Görlitz: Änderungsantrag zur BV 492/2023 Evaluierung Grundsatzbeschluss Neuausrichtung Gesundheitszentren des Landkreises Görlitz

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

  1. An den vorliegenden Beschlussvorschlag wird eingefügt:

Der Landkreis Görlitz als Gesellschafter seiner Krankenhäuser begrüßt die Reformbestrebungen des Bundes das Fallpauschen-System „zurückzufahren“ und nun ergänzende Vorhaltefinanzierungsregelungen einzuführen.

Begründung:

Gesundheitsversorgung muss rund um die Uhr und für alle Bevölkerungsgruppen vorgehalten werden. Bund und Länder müssen sowohl die erbrachten und bedarfsnotwendigen Leistungen als auch deren Vorhaltung angemessen finanzieren.

Der Osten hat bereits eine schmerzhafte Krankenhausreform hinter sich. 1990 gab es in Sachsen 125 Krankenhäuser, nur 78 Standorte sind übrig. Es ist falsch, Krankenhäuser in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu zwingen. So können Konzerne mit Krankheit Geld verdienen und andererseits wächst die Insolvenzgefahr. Wir wollen betriebswirtschaftliche Einflüsse abschaffen und bundeseinheitliche Qualitätskriterien festlegen.

Der Landkreis Görlitz wird in der Ausgestaltung dieses Grundsatzes sich in verschiedenen Expertengruppen der Krankenhausreform auf Landesebene aktiv beteiligen.

Der Antrag wurde im Kreistag am 18.10.2023 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.