Änderungsantrag zur BV Bekanntmachungssatzung des Landkreises Görlitz BV/422/2022

Eingereicht am 12.12.2022 für die Kreistagssitzung 14.12.2022

Der Kreistag möge nachfolgende Änderung in §2 Form der öffentlichen Bekanntmachungen  beschließen:

 

Neu

  • 2 Form der öffentlichen Bekanntmachungen

 

(1) Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Görlitz erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes unter dem Titel „Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca“ 14-tägig mittwochs in den geraden Kalenderwochen auf der Internetseite des Landkreises Görlitz unter: https://amtsblatt.landkreis.gr

Im Bedarfsfall ist eine Sonderausgabe abweichend vom 14-tägigen Rhythmus zulässig.

(2) Ein gedruckte Form des „Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca“ liegt in den Rathäusern der Kommunen zur kostenfreien Mitnahme aus.

(3) Gleichzeitig wird der Bevölkerung via Pressemitteilung ein Erscheinen inklusive wichtiger Inhaltsangaben des „Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca“ ankündigt.

Begründung:

Nicht alle Teile der Gesellschaft sind online. Nicht jeder Winkel des Landkreises Görlitz ist über das Internet erreichbar. Das Ziel, die Kosten des „Landkreis-Journal“ zu senken ist unterstützenswert. Als Kompromiss soll eine gedruckte Ausgabe in den Rathäusern der Kommunen für die Bevölkerung vorhanden sein. Aller 2 erschienen Ausgaben soll die Auflagenhöhe der gedruckten Exemplare überprüft und ggf. angepasst werden.

Der Antrag wurde zwar abgelehnt. Das Amtsblatt wird es dennoch in gedruckter Form in den Rathäuser geben. Ein Erfolg der LINKEN.