Sehr geehrter Herr Landrat,

„Gaspreise in der Oberlausitz steigen 2022 kräftig an“ so die Überschrift in der Sächsischen Zeitung am 16.11.2021. https://www.saechsische.de/loebau/gaspreise-erhoehung-2022-loebau-zittau-5566640-plus.html

Gerade die Menschen mit wenig Geld – wie etwa Bezieher der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) haben am wenigsten Möglichkeit ihre Energiekosten zu senken, mit dem Kauf eines sparsameren Kühlschranks oder Heizsystems bei selbstgenutzten Wohneigentum.

Auf der anderen Seite gibt es vermehrt Hinweise, dass Vermieter höhere Abschlagszahlung wegen steigender Heizkosten fordern und fordern müssen.

Beantworten Sie bitte diesbezüglich folgende Fragen:

Wie schnell kann das Jobcenter höhere KdU-Zahlungen aufgrund höherer Vorauszahlungen an den Vermieter, der höhere Abschlagszahlungen aufgrund steigender Gaspreise fordern muss, den Antragstellern bewilligen?

Gibt es die Möglichkeit, aufgrund der allgemein steigenden Heizkosten, pauschal 10 Prozent mehr an KdU-Bezieher zu überweisen und dies bei der Jahresendabrechnung der Heizkosten, die dem Jobcenter vorgelegt werden muss, entsprechend zu berücksichtigen?

Bildet der Landkreis Rückstellungen für den Fall, dass KdU Beziehern bei Vorlage der Jahresendabrechnung über die Heizkosten eine Nachzahlung zusteht?

Wie hoch sind die geschätzten Mehrkosten für den Landkreis, welche aufgrund der steigenden Gaspreise, vom Jobcenter zu übernehmen sind?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Hentschel-Thöricht

211208 Antwort des Landrates zu Gaspreisen KdUPDF-Datei (1,02 MB)