2. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Görlitz und seine Ausschüsse

§ 11 Öffentliche Sitzung (neuer Punkt)

Während der öffentlichen Sitzung sind Live-Übertragungen sowie Ton und Bildaufzeichnungen, die nicht zum Zwecke der Erstellung der Niederschrift nach § 50 SächsGemO angefertigt werden, nur mit Zustimmung des Kreistages zulässig. Einzelne Mitglieder des Kreistages können der Übertragung der eigenen Person vor der Sitzung widersprechen. Der Vorsitzende hat das Recht, die Übertragung bzw. Aufzeichnung zu versagen, wenn dies für den ungestörten Sitzungsverlauf erforderlich erscheint.

Begründung:

Kommunalpolitiker sollten sich um Transparenz in ihrer politischen Arbeit bemühen. Die Kreistagssitzungen sind zwar öffentlich und können besucht werden, jedoch ist dies für viele Bürgerinnen und Bürger sehr aufwändig oder evtl. körperlich auch gar nicht möglich. Deshalb beantragt die Fraktion DIE LINKE, dass Sitzungen des Kreistages in Zukunft als Live-Übertragung im Internet zu sehen sein sollen. Das ermöglicht allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Einblick in das kommunalpolitische Geschehen bei geringem Aufwand. Auch Menschen mit Behinderungen können somit leicht Zuschauer der Kreistagssitzung werden. Einige Städte nutzen dies bereits.

Das Medium Internet bietet der Öffentlichkeit hervorragende Bedingungen, die Arbeit der gewählten Volksvertreterinnen und ‑vertreter zu verfolgen. Ein Live-Stream kann ein Instrument sein, das es Bürgerinnen und Bürger erleichtert, das Verhalten der Fraktionen und der Kreisräte zu verfolgen und politisch zu bewerten.

Der technische Aufwand für die Übertragung einer Kreistagssitzung ist verhältnismäßig gering und vor allem preiswert. Der Mitschnitt von öffentlichen Sitzungen der Kreistagssitzung dürfte rechtlich beanstandungsfrei sein, sofern das Gremium einen entsprechenden Beschluss fällt. Störungen des Sitzungsbetriebes sind nicht zu erwarten.

Der Antrag wurde abgelehnt.