1. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Görlitz und seine Ausschüsse

11 Öffentliche Sitzung (4)

Ton- und Bildaufzeichnungen sind ausschließlich von den gewählten Mitgliedern des Kreistages, von Medienvertretern, von Bediensteten des Landratsamtes des Landkreises Görlitz oder von der Kreisverwaltung beauftragten Personen zulässig.
Ton- und Bildaufzeichnungen von Medienvertretern, von Bediensteten des Landratsamtes des Landkreises Görlitz oder von der Kreisverwaltung beauftragten Personen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Kreistages. Bei Medienvertretern ist eine vorherige Akkreditierung im Büro des Landrates erforderlich.

Begründung:

Gerade den gewählten Mitgliedern des Kreistages sollte die Möglichkeit gegeben werden, Ton- und Bildaufzeichnungen z.B. von Reden im Kreistag anzufertigen. Dies dient der größeren Transparenz der Kommunalpolitik und kann einer Politikverdrossenheit entgegenwirken. Nicht nur junge, sondern auch immer mehr ältere Bürger des Landkreises Görlitz nutzen die Sozialen Online Netzwerke, um sich über die Geschehnisse im Landkreis zu informieren. Deshalb ist es ein Fehler, deren aktive Nutzung als Kommunikationsmittel für Kreisräte zu unterbinden.

Der Antrag wurde abgelehnt.