Anfrage an den Landrat: Hausordnung und Gewaltschutzkonzept für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Görlitz

Frage 1: Gilt eine allgemeine Hausordnung für alle Gemeinschaftsunterkünfte in der Kommune oder haben die Betreiber eigene Hausordnungen nach welchen Standards für die jeweils von ihnen betriebene Gemeinschaftsunterkunft ausgearbeitet (bitte die allgemeine Hausordnung beziehungsweise die einzelnen Hausordnungen als Anlage beifügen)?

Frage 2: Inwieweit werden die Wohn- und Schlafräume und andere durch Bewohner*innen genutzte Räume in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften als Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz kategorisiert?

Frage 3: Welche Kapazitäten haben die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte, wer betreibt sie und welches Sicherheitsunternehmen fungiert dort und bis wann laufen die derzeitigen Betreiberlaufzeiten (bitte aufschlüsseln)?

Frage 4: Welche Belegung hatten die einzelnen Gemeinschaftsunterkünfte zum 30.12.2020 und zum 30.12.2019? (Bitte getrennt aufführen)

Frage 5: Gilt ein allgemeines Gewaltschutzkonzept in der Kommune oder haben die Betreiber eigene Gewaltschutzkonzepte nach welchen Standards für die jeweils von ihnen betriebene Gemeinschaftsunterkunft ausgearbeitet (bitte das allgemeine Gewaltschutzkonzept beziehungsweise die einzelnen Gewaltschutzkonzepte als Anlage beifügen)?

210224 Antwort des Landrates GewaltschutzkonzeptPDF-Datei (1,67 MB)