Bereitschaft des Landkreises Görlitz zur Aufnahme minderjähriger Geflüchteter

Beschlussvorschlag

Der Kreistag des Landkreises Görlitz möge folgende Punkte beschließen:

  1. Der Kreistag Görlitz bekennt sich zur humanitären Notlage in den

Geflüchtetenlagern in Griechenland. Der Landkreis Görlitz erklärt sich bereit,

mindestens 50 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland

zusätzlich zu den erfolgenden Zuweisungen des Bundes und des

Freistaats aufzunehmen und in den Aufnahmeeinrichtungen des Kreises

unterzubringen.

  1. Der Landrat Lange wird beauftragt, diese Bereitschaft bei der

Landesregierung und dem Bund zu signalisieren und dadurch eine Aufnahme zu

ermöglichen. Des Weiteren unterstützt er kooperativ mit den anderen sächsischen

Kommunen, die bereits ihre Bereitschaft erklärt haben oder noch erklären

werden, Aufnahmeprogramme des Landes und des Bundes und setzt sich für eine

finanzielle Unterstützung der Kommunen ein. Diese umfasst mindestens die

Deckung der für den Kreis anfallenden Kosten durch den Freistaat nach § 89d SGB

VIII.

  1. Der Kreistag und die zuständigen Ausschüsse werden fortlaufend über den

Fortschritt und die Ergebnisse der Punkte 1 und 2 sowie über noch erfolgende

Zuweisungen des Freistaats unterrichtet.

Begründung

Bereits seit Mitte des letzten Jahres wächst die Zahl an Geflüchteten, die in den Lagern von Moria Obhut suchen und auf ein Leben ohne Krieg und Verfolgung hoffen, rasant an. Mittlerweile leben rund 20.000 Menschen allein im Lager von Moria auf Lesbos, das für eine maximale Kapazität von etwa 3.000 Geflüchteten ausgelegt ist.

Der Mangel an Ressourcen wie Platz, Wasser, Essen oder Kleidung verschlechtert zunehmend nicht nur die hygienischen Bedingungen, sondern auch die psychische Verfassung der meist ohnehin schon traumatisierten Geflüchteten. Ein Ausbruch des COVID19-Viruses im Lager könnte außerdem viele Menschen ihr Leben kosten.

Auch Szenen, wie Geflüchtete in ihren Booten von griechischen Beamten zurück aufs offene Meer in den sicheren Tod getrieben werden, müssen der Vergangenheit angehören und dürfen von einer europäischen Solidargemeinschaft nicht reaktionslos hingenommen werden.

Zu lange wurde Griechenland bei der Bewältigung der täglich ankommenden und asylsuchenden Geflüchteten allein gelassen – erst dadurch konnte diese prekäre Lage überhaupt entstehen. Deshalb ist es nun an den restlichen europäischen Verbündeten, ihren Teil zu tun, um der humanitären Notlage Abhilfe zu schaffen und damit Menschenleben zu retten.

Einen Schritt ist die Bundesrepublik bereits gegangen und signalisierte Anfang März 2020, 400 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Bisher ist lediglich ein Bruchteil davon in Deutschland angekommen. Zu wenig, wenn man bedenkt, dass derzeit etwa 14.000 Kinder und Jugendliche in diesen Bedingungen leben müssen – etwa 2.000 davon komplett ohne elterlichen Beistand.

Glücklicherweise signalisieren immer mehr Bundesländer die Bereitschaft, zusätzlich Menschen aufnehmen zu wollen, immer mehr Kommunen tun das Gleiche. In Sachsen haben die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz erklärt, gemeinsam 50 minderjährigen Geflüchteten Obhut bieten zu wollen. Der Landkreis Görlitz soll mit diesem Beschluss dem guten Beispiel folgen und sich bereit erklären, freiwillig mindestens 50 minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Es ist gleichfalls ein Zeichen dafür, dass wir uns als Landkreis unserer humanitären Verpflichtung gegenüber Menschen in Not bewusst sind und wir diese Aufgabe verantwortungsvoll übernehmen.

Rechtliche Grundlage für die Aufnahme minderjähriger Geflüchteter ist § 42a ff. SGB VIII.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Aufnahme werden nach § 89d SGB VIII durch den Freistaat erstattet. Außerdem wird der Landrat dazu aufgefordert, sich für eine finanzielle Unterstützung aller freiwillig aufnehmenden Kommunen durch den Bund einzusetzen, um die Ausgaben für die Reaktivierung der Kapazitäten zu decken, die gegebenenfalls nicht vom Land gedeckt werden.

Leider wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.