Anfragen im Kreistag zum Hochwasser von Sabine Kunze

Die Schäden des Hochwassers auf den landwirtschaftlichen Flächen zeigen, dass die mangelnde Pflege der Vorfluter (Gräben), die seit Jahren nicht gekrautet oder grundgeräumt sind sowie vernachlässigte Meliorationsanlagen dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen kann und unnötig lange auf den Feldern steht. Wie kann dieser Situation Abhilfe geschaffen werden?

sinngemäße Antwort des Landrates:
Generell gebe ich Ihnen Recht. Für die Organsiation der Instandhaltung der Gewässer 2.Klasse sind die Gemeinden zuständig. Der eigentümer des Gwässers muss dies bezahlen.