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Jens Hentschel-Thöricht

Seit dem Jahr 2018 gilt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Landkreis Görlitz. Darin sind unter anderem Kriterien zur Barrierefreiheit bei Bushaltestellen festgelegt.

„Welche Fristen gelten für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit in Bezug auf Bushaltestellen?“, fragte der Zittauer Kreisrat der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht bei Landrat Lange (CDU) an. Angeregt hatte diese und weitere Fragen Winfried Bruns, Mitglied im Sozialverband VdK Deutschland.

Lange antwortete: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde 2013 novelliert. Die Novellierung sieht die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zum 01.01.2022 vor.

Durch die Beantwortung weiterer Nachfragen von Hentschel-Thöricht stellte der Landrat klar, dass die Ausstattung der Haltestellen Aufgabe der Kommunen ist.

Durch den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) wurde ein Konzept für die Entwicklung einer barrierefreien Bushaltestelleninfrastruktur im Verbundgebiet des ZVON gemäß den Anforderungen des PBefG beauftragt, welches am 27.05.2019 mit einem Abschlussbericht abgeschlossen wurde. In dem Konzept wurde eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Barrierefreiheit gem. § 8 Abs. 3 PbefG erstellt, welches auch den Kommunen durch den ZVON bereits 2019 zur Verfügung gestellt wurde. Ein Haltestellenkataster wurde erstellt.

Gefördert wird die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, 20 Prozent übernimmt der ZVON und 5 Prozent der Kosten verbleiben bei der Kommune.

Winfried Bruns vom Sozialverband VdK: Als VdK fordern wir, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Barrierefreiheit, auch im ÖPNV, gehört dazu!

„Landrat Lange bestätigt, dass seit dem 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein muss. Die Realität im Landkreis Görlitz zeigt, dass diese nach wie vor eine Aufgabe der Kommunen ist. Der gesetzliche Anspruch bedeutet für die meisten Kommunen im Landkreis dringenden Handlungsbedarf!“, so der Kreisrat der LINKEN Hentschel-Thöricht.